Beim Thema Bargeld verstehen viele keinen Spaß. Für manche ist es Freiheit, für andere einfach Gewohnheit. Doch ab Mitte 2027 ändert sich in der EU etwas Grundsätzliches: Für Barzahlungen im geschäftlichen Bereich kommt eine Obergrenze von 10.000 Euro.
EU begrenzt Bargeld-Zahlungen auf 10.000 Euro
Hintergrund ist ein neues EU-Geldwäschepaket, das in allen Mitgliedstaaten ab 10. Juli 2027 verbindlich gelten wird. Ziel der Regelung ist es, Geldwäsche und Terrorfinanzierung einzudämmen.
Konkret bedeutet das: Wer bei einem Unternehmen oder Selbstständigen etwas kauft, darf künftig höchstens 10.000 Euro in bar bezahlen. Alles darüber hinaus ist im Geschäftsverkehr nicht mehr erlaubt.
Für Privatpersonen ändert sich deutlich weniger, als viele befürchten. Immer wieder kursieren Behauptungen, Bargeld über 10.000 Euro werde generell verboten. Das stimmt nicht. Wer beispielsweise privat ein Auto kauft oder verkauft, darf auch weiterhin höhere Summen bar übergeben. Auch das Besitzen, Abheben oder Einzahlen größerer Bargeldbeträge bleibt erlaubt.

Strenger wird es allerdings schon bei niedrigeren Beträgen im Geschäftsverkehr. Ab 3.000 Euro sollen Händler künftig genauer hinschauen. Wer eine solche Summe bar bezahlt, muss damit rechnen, dass seine Identität festgestellt und dokumentiert wird. Das gilt für gewerbliche Verkäufer. Sie sind verpflichtet, die Personalien aufzunehmen und die Zahlung zu erfassen.
Ausweispflicht bei Bargeld ist nicht neu
Ganz neu ist das Thema Ausweispflicht allerdings nicht. Bereits heute müssen sich Kunden bei bestimmten hohen Barzahlungen ausweisen. Und in einigen Bereichen gelten schon jetzt besondere Grenzen. So liegt das Limit für anonyme Edelmetallkäufe seit 2020 bei 1.999,99 Euro. Darüber hinaus muss der Käufer identifiziert werden. Beim Immobilienkauf ist die Barzahlung seit April 2023 sogar vollständig ausgeschlossen.


