Wer einen Nicer Dicer Smart bei Lidl gekauft hat, sollte jetzt genau hinschauen. Die Genius GmbH ruft aktuell bestimmte Chargen des beliebten Küchenhelfers zurück. Grund ist ein möglicher Kunststoffabrieb, der während der Nutzung entstehen kann. Es besteht das Risiko, dass abgeschabte Kunststoffteile unbemerkt in Lebensmittel gelangen und mitverzehrt werden.
Rückruf bei Lidl betrifft bestimmte Chargen des Nicer Dicer
Achtung an alle Kunden: Betroffen ist das „Nicer Dicer smart Set 16-teilig“ in der Farbe matt schwarz, das bundesweit sowohl in den Lidl-Filialen als auch über den Onlineshop verkauft wurde. Nach Angaben des Herstellers kann es bei bestimmten Produktionschargen aufgrund von Abweichungen in der Fertigung zu großen Toleranzen am Scharnier kommen. Dadurch können sich Kunststoffteile lösen oder abgeschabt werden.

- Hersteller: Genius GmbH
- Produkt: Nicer Dicer Smart Set, 16-teilig
- Farbe: matt schwarz
- IAN-Nummer: 527315
- Produktionsdatum: 07/25 oder 08/25
Die IAN-Nummer finden Käufer auf dem Boden der Verpackung oberhalb des Strichcodes sowie auf der Unterseite des Schneid-Unterteils. Das Produktionsdatum ist als runder Datumsstempel auf der Unterseite des Schneid-Oberteils und des Schneid-Unterteils eingeprägt.
Wichtig: Wer ein betroffenes Gerät besitzt, sollte es vorsorglich nicht weiter verwenden. Nach Angaben des Herstellers kann nicht ausgeschlossen werden, dass Kunststoffpartikel beim Schneiden von Lebensmitteln abgeschabt werden und in die Nahrung gelangen.
Kunden erhalten Kaufpreis auch ohne Kassenbon zurück
Lidl-Kunden können die betroffenen Geräte unkompliziert zurückgeben. Die Rücknahme erfolgt in den jeweiligen Einkaufsstätten, in denen das Produkt verkauft wurde. Ein Kassenbon ist dafür nicht erforderlich. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kaufbelegs vollständig erstattet.
Für weitere Fragen hat die Genius GmbH einen Kundenservice eingerichtet. Dieser ist telefonisch unter +49 (0)6431 92196-0 erreichbar. Zudem steht ein Kontaktformular des Unternehmens zur Verfügung.
Der Rückruf wurde am 8. Juli veröffentlicht und gilt bundesweit. Andere Produkte des Herstellers sind nach aktuellem Stand nicht betroffen.

Kunststoffabrieb rückt Mikroplastik in den Fokus
Der aktuelle Rückruf lenkt die Aufmerksamkeit auf das Thema Mikroplastik. Darunter versteht man feste Kunststoffteilchen, die kleiner als fünf Millimeter sind. Sie entstehen entweder gezielt bei industriellen Anwendungen oder unbeabsichtigt durch den Abrieb von Kunststoffprodukten im Alltag.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale kann Mikroplastik über Lebensmittel oder die Atemluft in den menschlichen Körper gelangen. Inzwischen wurden entsprechende Partikel unter anderem im Blut, in der Muttermilch und in verschiedenen Organen nachgewiesen. Wissenschaftliche Untersuchungen liefern zudem Hinweise auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen, etwa durch Entzündungsreaktionen. Die Forschung zu den langfristigen Folgen läuft jedoch weiterhin, sodass viele Fragen bislang nicht abschließend geklärt sind.


