Wer tiefgefrorene Beeren der Eigenmarke ja! im Gefrierfach hat, sollte jetzt genau hinschauen: Die REWE Group ruft seit dem 7. Juli eine Charge der beliebten „ja! Beerenmischung" im 750-Gramm-Beutel zurück. Der Grund ist alarmierend: In dem Produkt wurden Hepatitis-A-Viren nachgewiesen. Vom Verzehr wird dringend abgeraten.
Rückruf von Tiefkühlbeeren: Die wichtigsten Details hier
Betroffen ist ausschließlich die Chargennummer L-26085 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 15.03.2028. Hergestellt wurde die Mischung von der Eurogroup España Frutas y Verduras S.A.U. im spanischen Paterna bei Valencia. Verkauft wurde sie nach bisherigem Kenntnisstand in Berlin, Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland, außerdem in Luxemburg. Die Packungen sind bereits aus den Regalen entfernt worden.

Ja!-Produkte werden vor allem bei Rewe und Nahkauf verkauft, aber auch bei Hit. Wer die vom Rückruf betroffene Charge noch im Tiefkühlschrank hat, kann sie auch ohne Kassenbon zurückbringen und bekommt den Kaufpreis erstattet.
Hepatitis A ist besonders für Ältere und Kinder gefährlich
Was diese Infektion so tückisch macht: Zwischen dem Verzehr und dem Auftreten erster Symptome können 15 bis 50 Tage vergehen – im Schnitt rund vier Wochen. Einen direkten Zusammenhang zwischen der Mahlzeit und der Erkrankung herzustellen, ist deshalb oft schwierig.
Erste Anzeichen sind Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, allgemeines Krankheitsgefühl und gelegentlich Fieber. Im weiteren Verlauf kann es zu Gelbsucht kommen – mit Gelbfärbung von Haut und Bindehaut, dunklem Urin, entfärbtem Stuhl und starkem Juckreiz. Die Beschwerden dauern in der Regel wenige Tage bis mehrere Wochen. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Kinder, Immungeschwächte und Personen mit Lebererkrankungen: Bei ihnen kann die Krankheit einen schweren Verlauf nehmen.

Wichtig: Wer infiziert ist, kann andere anstecken. Gründliche Händehygiene ist deshalb entscheidend. Für Hepatitis A gilt in Deutschland laut Infektionsschutzgesetz eine namentliche Meldepflicht. Das zuständige Gesundheitsamt muss bei Verdacht sofort informiert werden.
Impfung schützt – auch noch nach dem Verzehr
Die gute Nachricht: Gegen Hepatitis A gibt es eine Impfung. Und selbst wer die betroffenen Beeren bereits gegessen hat, kann sich noch bis zu 14 Tage nach dem Verzehr impfen lassen – also bevor die Krankheit ausbricht. Weitere Informationen zur Erkrankung stellt das Robert-Koch-Institut bereit.
BfR warnt seit Jahren vor rohem Verzehr von Tiefkühlbeeren
Was viele nicht wissen: Das Bundesinstitut für Risikobewertung warnt schon seit Jahren davor, Tiefkühlbeeren roh zu essen oder daraus Smoothies, Shakes und Eis zuzubereiten. Der Grund: Solche Beerenmischungen können neben Hepatitis-A-Viren auch mit Noroviren belastet sein, etwa durch unsauberes Waschwasser bei der Produktion. Immer wieder kommt es zu größeren Ausbrüchen in Schulen oder Altenheimen.



