Auf keinen Fall essen!

Gefährliches Gemüse! Rewe ruft Produkt zurück – innere Blutungen!

Kunden sollen das Produkt schnellstmöglich zurückbringen und es auf gar keinen Fall verzehren. Es drohen Verletzungen!

Author - Florian Thalmann
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Ein Tiefkühlgemüse, das bei Rewe verkauft wird, ist von einem Produktrückruf betroffen.
Ein Tiefkühlgemüse, das bei Rewe verkauft wird, ist von einem Produktrückruf betroffen.Monika Skolimowska/dpa

Immer wieder kommt es in Deutschlands Supermärkten und Discountern zu Rückrufen verschiedener Lebensmittel. Aktuell ist Rewe an der Reihe: Ein bestimmtes Tiefkühlgemüse hält laut dem Portal produktwarnung.eu Fremdkörper, die beim Verzehr gefährliche Verletzungen und Schmerzen verursachen können.

Tiefkühlgemüse wird bei Rewe zurückgerufen: Gefahr!

Darüber informierte der Hersteller des Produktes, die Firma Eurogroup España Frutas y Verduras S.A.U. Konkret geht es um die Gemüsepfanne Italienische Art der Marke REWE Beste Wahl, ein Pfannengemüse, das auf dem Herd erwärmt werden kann. Es wird im 500-Gramm-Beutel im Tiefkühlfach verkauft. Betroffen ist die Charge mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 01.2028.

Rückruf bei Tiefkühlgemüse: Dieses Produkt ist betroffen

REWE Beste Wahl, Italienisches Pfannengemüse
Inhalt: 500g Beutel (Tiefkühlartikel)
Chargennummer: L 6009
Mindesthaltbarkeitsdatum: 01.2028
GTIN: 4337256716499

Dieses Tiefkühlgemüse von Rewe ist von dem Rückruf betroffen.
Dieses Tiefkühlgemüse von Rewe ist von dem Rückruf betroffen.Eurogroup España

Laut dem Unternehmen kann nicht ausgeschlossen werden, dass in die Gemüsemischung Fremdkörper gelangt sind. Die Rede ist von roten Kunststoffteilen und Holzsplittern. Und die können richtig gefährlich werden. „Metallische Fremdkörper, Glasscherben oder Glassplitter, Holz- und Kunststoffsplitter können zu ernsthaften Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie zu inneren Verletzungen oder Blutungen führen“, heißt es bei produktwarnung.eu.

Der Tipp der Experten: „Verbraucher die einen der betroffenen Artikel besitzen, sollten betroffene Produkte NICHT mehr verwenden und dem Handel zurückbringen.“ Wer die Gemüsemischung gekauft hat, sollte sie ins Geschäft zurückbringen. Kundinnen und Kunden bekommen den Kaufpreis erstattet, auch wenn sie den zum Kauf gehörenden Kassenbon nicht mehr vorlegen können.

Mussten auch Sie schon einmal Lebensmittel zurückbringen? Und was halten Sie davon, dass es immer wieder solche Produktwarnungen geben muss? Schicken Sie uns Ihre Meinung per Mail an wirvonhier@berlinerverlag.com. Wir freuen uns auf Ihre Zuschriften!