XL Bullys

Nach tödlichem Angriff:  Zwei Länder verbieten diese Hunderasse!

Wegen mehrerer Hundeangriffe verbietet Irland nach Großbritannien die Haltung sogenannter XL Bullys. Das Verbot soll schrittweise verschärft werden.

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Ein XL-Bully während eines Protests gegen die Entscheidung der Regierung,  XL Bullys in die Liste der verbotenen Rassen aufzunehmen
Ein XL-Bully während eines Protests gegen die Entscheidung der Regierung, XL Bullys in die Liste der verbotenen Rassen aufzunehmenJacob King/Press Association/dpa

Nach mehreren Hundeangriffen verbietet Irland die Haltung sogenannter XL Bullys. Vom 1. Oktober an ist es verboten, die Tiere zu züchten, zu verkaufen, zu vermitteln oder zu importieren. In einer zweiten Phase, die am 1. Februar 2025 beginnt, ist auch der Besitz dieser Hunde verboten, falls keine Ausnahmegenehmigung beantragt wird. Dafür muss das Tier unter anderem gechippt und kastriert sein.

Im Juni war eine 23-Jährige in ihrem Haus von einem XL Bully attackiert und getötet worden. Das EU-Land Irland folgt mit dem Verbot nun dem Vorbild des Nachbarn Großbritannien. XL Bullys dürfen in England und Wales seit Februar nur noch unter scharfen Auflagen gehalten werden. In Schottland tritt diese Regel am 1. August in Kraft, in Nordirland zum Jahresende. Gegen die Auflagen gab es Proteste von Hundebesitzern. Der unabhängige American Bully Kennel Club unterscheidet zwischen vier Bully-Größen: Pocket, Standard, Classic und XL.

„Kein Hundeleben mehr wert ist als ein Menschenleben“, erklärte Humphreys

Die irische Ministerin für ländliche und kommunale Entwicklung, Heather Humphreys, sagte, sie sei selbst Hundebesitzerin und wisse, dass Menschen ihre Vierbeiner lieben. „Wir müssen uns jedoch bewusst sein, dass kein Hundeleben mehr wert ist als ein Menschenleben“, sagte Humphreys. „Wenn wir jetzt nichts unternehmen, wird die Zahl dieser Hunde im Land steigen, und ich befürchte, dass diese Angriffe häufiger werden.“

In Irland ist bereits die Haltung mehrerer Hunderassen beschränkt, darunter sind Pitbulls, Dobermänner und Schäferhunde. Die Tiere müssen in der Öffentlichkeit von einer Person über 16 Jahren an einer Leine geführt werden sowie jederzeit einen Maulkorb tragen.

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