Prozess gestartet

Mord mit Kochtopf: 90-Jährige soll beste Freundin (77) erschlagen haben

Die alten Frauen waren beste Freundinnen, die einzigen, die sie noch hatten. Wegen eines banalen Grunds soll es zum tödlichen Streit gekommen sein.

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Die 90-jährige Angeklagte kommt im Rollstuhl zu ihrem Prozess im Landgericht München. Die alte Frau ist in Untersuchungshaft.
Die 90-jährige Angeklagte kommt im Rollstuhl zu ihrem Prozess im Landgericht München. Die alte Frau ist in Untersuchungshaft.Leonie Asendorpf/dpa

Zwei Tage lang lag ihre Freundin tot in der Wohnung, als die hochbetagte Seniorin endlich die Polizei ruft. Nun muss sich die 90-Jährige wegen Mordes in München vor Gericht verantworten. Hat sie ihre engste Vertraute mit einem Kochtopf erschlagen?

Zum Auftakt des Prozesses schwieg die 90-Jährige, nachdem sie im Rollstuhl in den Gerichtssaal geschoben wurde, vors Gesicht hielt sie sich einen Aktenordner. Im Streit um das Aufräumen von Einkäufen soll sie im vergangenen Jahr in ihrer Münchner Wohnung ihre 77 Jahre alte engste Freundin mit einem Kochtopf geschlagen und tödlich verletzt haben. Die 90-Jährige ist wegen Mordes angeklagt und sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft.

Die beiden körperlich beeinträchtigten Frauen, die so gut wie keine anderen Kontakte mehr hatten, kannten sich seit mehr als 40 Jahren und sahen sich fast täglich. Die Jüngere, selbst gesundheitlich schon beeinträchtigt, half der Älteren unter anderem beim Einkaufen.

„Unbändige Wut“ über das Verhalten der Freundin

Beim Aufräumen von Einkäufen kam es laut Anklagevorwurf Mitte Juli des vergangenen Jahres zu der tödlichen Auseinandersetzung. Die damals 89-Jährige hatte – so sagte sie selbst beim späteren Notruf bei der Polizei – die 77-Jährigen gebeten, nicht in die äußerst beengte Küche zu gehen. Die Freundin habe sich dem aber widersetzt – und prompt in der Küche mehrere Dinge zu Boden gestoßen, sagte Staatsanwältin Simona Müller.

Darüber, dass sich die Jüngere zur Wehr setzte, sei die Ältere in „unbändige Wut“ geraten. Sie habe beschlossen, die Freundin „als Bestrafung“ zu töten, zu einem Kochtopf gegriffen und mit diesem auf die Jüngere eingeschlagen, die schließlich auf dem Küchenboden liegenblieb.

Zwei Tage später rief die Seniorin die Polizei - und schilderte schon am Telefon den Ablauf des Streits. In der Wohnung fand die Polizei die Tote mit Spuren von Gewalteinwirkungen und nahm die Seniorin fest.

Die Verteidigung sieht in der Tat keinen Mord. Es sei zu gegenseitigen Handgreiflichkeiten gekommen, sagt Anwalt Johannes Makepeace. Die Herausforderung in dem Prozess werde sein, den genauen Tathergang zu rekonstruieren – und wie es zu der Tat gekommen sei. ■