Er stand mehr auf Schwarz als auf Rot. Und so tauschte ein Monteur seine rote Arbeitshose gegen eine schwarze und erschien so an seinem Arbeitsplatz. Sehr zum Ärger seines Arbeitgebers. Der schmiss den Angestellten aus der Firma. Der Mann hatte sich beharrlich geweigert, die vom Unternehmen vorgeschriebene rote Arbeitshose zu tragen.
Die irre Geschichte landete nun vor dem Richter. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf urteilte jetzt am Dienstag in dem kuriosen Berufungsfall: Dem Monteur ist zu Recht gekündigt worden.
Der Monteur, der in seinem Betrieb unter anderem mit Kappsägen und Akkubohrern gearbeitet hatte, war entlassen worden, nachdem er trotz gegenteiliger Aufforderungen und Abmahnungen mehrmals in einer schwarzen Hose zur Arbeit erschienen war, wie das Gericht berichtete.
Teil der Kleiderordnung sei jedoch eine rote Arbeitshose gewesen. Die möge er aber nicht, hatte der Mann unter anderem argumentiert. Gegen die Kündigung ging er vor.
Nachdem das Arbeitsgericht Solingen in erster Instanz schon entsprechend entschieden hatte, urteilte nun auch das Landesarbeitsgericht zuungunsten des Arbeiters. Der Arbeitgeber dürfe Rot als Farbe der Arbeitsschutzhose vorschreiben, erklärte es in einer Mitteilung.
Gericht: Arbeitgeber darf Rot als Farbe der Arbeitsschutzhose vorschreiben
Dafür gebe es sachliche Gründe, unter anderem die Arbeitssicherheit. Der Mann habe auch in Produktionsbereichen gearbeitet, in denen Gabelstapler gefahren seien – Rot als Signalfarbe zu wählen, sei rechtens. Auch im restlichen Produktionsbereich erhöhe die Farbe die Sichtbarkeit. Zudem gehe es um ein einheitliches Auftreten des Unternehmens.
Und kaum zu glauben: Im Handwerk gibt es sogar einen Farben-Dresscode für Berufsbekleidung. So können folgende Farben der Arbeitskleidung eines Handwerkers zugeordnet werden: Schwarz: Holz bearbeitende Berufe wie Tischler, Zimmermänner und Dachdecker. Ocker oder Braun: Steinmetze und Maurer. Blau: Metallberufe wie Schmied und Schlosser, aber auch Installateure und Mechatroniker.
Viele Elektriker und Küchenmonteure tragen die Farbe Rot. Diese Trendfarbe kommt aber auch immer mehr in der Gastronomie und Hotellerie zum Einsatz. Der Monteur fand aber nun Schwarz schicker.
Der Kläger habe die rote Hose auch jahrelang getragen, erklärte das Landesarbeitsgericht. Sein aktuelles ästhetisches Empfinden genüge nicht, um zu einem anderen Urteil zu gelangen.
Die gegen die Kündigung erhobene Kündigungsschutzklage blieb damit abermals erfolglos. Eine Revision ließ das Landesarbeitsgericht nach eigenen Angaben nicht zu. ■