Plötzlich taucht ein hilfsbereiter Mensch im Leben oft alleinstehender Senioren auf: freundlich, aufmerksam, immer bereit zu helfen. Nach außen wirken diese Kümmerer selbstlos, gern im Kontrast zu angeblich desinteressierten Angehörigen. Doch nicht selten kippt die Situation: Kontakte werden unterbunden, Geld verschwindet, ungewöhnliche Ausgaben tauchen auf. Am Ende steht oft der Umzug ins Heim – während andere längst Zugriff auf Vermögen und Entscheidungen haben. Was wie ein Einzelfall wirkt, ist ein weitverbreitetes Problem: der Missbrauch von Vorsorgevollmachten.
Vorsorgevollmacht öffnet Tätern Tür und Tor
Wenn das Umfeld alarmiert reagiert, ist es meist schon zu spät. Die Täter haben sich juristisch abgesichert – mit einer unterschriebenen Vorsorgevollmacht, die umfassende Verfügungsgewalt über Vermögen und Entscheidungen erlaubt.
Nicht selten wurden diese Vollmachten unter Druck oder durch Manipulation erlangt. Alzheimer, Demenz oder starke Medikamente spielten dabei eine Rolle. Doch der Nachweis ist schwierig, vor allem wenn die Betroffenen selbst glauben, dass in ihrem Sinne gehandelt wird.

Zwar kann eine Vollmacht theoretisch widerrufen werden. Praktisch existieren jedoch viele Wege, diesen Schritt zu blockieren. Ein Problem, das auch Gerichte betrifft.
Gerichte lassen sich von Fürsorge täuschen
„Auch Gerichte und Staatsanwaltschaften fallen oft auf Fürsorge-Rhetoriken herein“, sagt Rechtsanwältin Hilda Winnebeck von der Initiative gegen Vollmachtmissbrauch der Berliner Morgenpost. Deutschland sei ein Eldorado für das, was früher Erbschleicherei hieß.
„In den USA oder im europäischen Ausland muss der Inhaber der Vollmacht nachweisen, dass der Unterzeichner bei der Unterschrift in vollem Besitz seiner geistigen Kräfte war und dass in seinem Namen gehandelt wird. Bei uns ist das nicht so.“ Die Geschäftsfähigkeit älterer Menschen werde hierzulande kaum hinterfragt.
Dabei sind die Summen enorm. Jährlich werden in Deutschland rund 400 Millionen Euro vererbt. Oft geht es um sechs- oder siebenstellige Beträge, ein attraktives Ziel für Betrüger.
Berlin setzt auf bundesweit einmalige Ermittler
In der Hauptstadt ist das Problem längst bekannt. Beim LKA 222 arbeitet eine deutschlandweit einzigartige Einheit, die sich auch auf Vollmachtsmissbrauch spezialisiert hat. „Die Täter können über einfache Mechanismen sehr schnell sehr viel Beute machen, das Entdeckungsrisiko ist gering, eine Verurteilung nur schwer zu erreichen“, sagt Ermittlerin Annett Mau der Morgenpost.
Jährlich bearbeitet die Dienststelle 70 bis 100 Fälle, der Schaden geht in die Millionen. Doch das Dunkelfeld ist groß: Aus Scham oder mangelnder Einsicht der Betroffenen kommt es oft gar nicht zur Anzeige.

Besonders heikel: Täter stammen häufig aus dem engsten Umfeld. Kinder, die finanziell unter Druck stehen, ziehen zurück zu den Eltern und nutzen ihre Position aus.
Täter brauchen keine große kriminelle Energie
„Wir haben oft den Fall, dass ein Kind in finanziellen Schwierigkeiten zurück zu den Eltern zieht, sich kümmert – und dann unter fadenscheinigen Begründungen Anschaffungen macht oder Umbauten vornehmen lässt, die ihm vor allem selbst nützen“, sagt Winnebeck.
Doch auch Außenstehende wie Pflegekräfte, Haushalts- oder Putzhilfen, Gärtner, Taxifahrer oder Bankmitarbeiter geraten laut Polizei in Versuchung. „Mit einer unterschriebenen Vorsorgevollmacht haben sie ein scharfes Schwert in der Hand, fast schon einen Blankoscheck“, sagt Mau.
Zumal diese Vollmachten oft simpel aus dem Internet heruntergeladen werden. Jahrzehntelang wurden sie politisch beworben, als Instrument der Selbstbestimmung für Krankheit oder Pflegefall.
Gesetz lässt Senioren zu oft schutzlos zurück
Der Gesetzgeber wollte die staatliche Betreuung entlasten und die Selbstbestimmung stärken. 2023 wurde das Betreuungsrecht reformiert, auch als Reaktion auf die UN‑Behindertenrechtskonvention. Doch Schutzmechanismen fehlen aus Sicht der Ermittler.
„Selbstbestimmung im Alter ist ein hohes Gut, doch es wurde versäumt, Leitplanken zu ziehen, um alte Menschen im Zweifel auch vor sich selbst zu schützen“, sagt Mau. Winnebeck rät zu mehreren Vollmachten für mehrere Personen und zu möglichst klaren Regeln.

Dem LKA reicht das nicht. Gefordert werden eine Registrierungspflicht, Prüfungen der Geschäftsfähigkeit bei Unterzeichnung und mehr Kontrolle. Bis dahin setzt Berlin auf Prävention und auf Hinweise aus der Bevölkerung: Diese nimmt das LKA 222 unter
hinweis-vollmachtsmissbrauch@polizei.berlin.de entgegen.


