Ein Fall, der bundesweit für Kopfschütteln sorgt, geht in die nächste Runde: Eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen, die seit fast 17 Jahren krankgeschrieben ist, sollte in den Ruhestand versetzt werden. Doch die Pädagogin weigert sich und hat dagegen eine Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht.
17 Jahre lang fortlaufend krankgeschrieben
Die Frau war zuletzt an einem Berufskolleg in Wesel tätig. Seit 2009 hat die inzwischen 62-Jährige nach übereinstimmenden Berichten keinen Unterricht mehr erteilt. Stattdessen reichte sie über Jahre hinweg fortlaufend Krankschreibungen ein.
Was verwundert: Trotz des langen Zeitraums wurde keine amtsärztliche Untersuchung angeordnet. Der Fall löste deshalb bereits im vergangenen Jahr politische Debatten im nordrhein-westfälischen Landtag aus. Erst nach öffentlichem Druck wurde die Lehrerin amtsärztlich untersucht.
Lehrerin klagt gegen Zwangsversetzung in den Ruhestand
Anschließend entschied die Bezirksregierung Düsseldorf, die Frau wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu versetzen. Ende Mai wurde die Zwangsversetzung angeordnet. Damit würde die 62-Jährige künftig nur noch eine geringere Pension erhalten – statt der vollen Bezüge, die sie bislang trotz Krankschreibung bekam. Dagegen zog die Beamtin vor Gericht.
Nach Angaben des Verwaltungsgerichts ging ihre Klage am 29. Juni ein. Nun muss die Bezirksregierung Stellung nehmen und die Akten vorlegen. Wann über den Fall entschieden wird, ist derzeit offen. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung erhält die Beamtin laut übereinstimmenden Medienberichten weiterhin ihre vollen Dienstbezüge.
Täuschte die Lehrerin ihre Dienstunfähigkeit nur vor?
Nicht nur Verwaltungsrichter sind mit dem Fall beschäftigt. Die Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt gegen die Lehrerin wegen des Verdachts des Betrugs. Ermittler durchsuchten im März ihre Wohnung und stellten Unterlagen sowie elektronische Datenträger sicher. Die Auswertung dauert an.
Die Ermittler prüfen den Verdacht, dass die Frau ihre Dienstunfähigkeit möglicherweise nur vorgetäuscht haben könnte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gibt es Hinweise darauf, dass sie während ihrer Krankschreibung als Heilpraktikerin gearbeitet haben soll. Ob sich die Vorwürfe bestätigen, ist bislang offen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Auch gegen einen Mitarbeiter der zuständigen Bezirksregierung wurden Disziplinarverfahren eingeleitet. Hintergrund ist die Frage, warum über so viele Jahre hinweg keine amtsärztliche Überprüfung der Dienstfähigkeit veranlasst wurde. NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) hatte den Vorgang bereits als „nicht zu entschuldigen“ bezeichnet.


