Streamingdienste wie Netflix oder Spotify nutzt fast jeder Haushalt – da ist es kein Wunder, dass sich beide in der letzten Zeit einige Preiserhöhungen erlaubt haben, die ihre Nutzer ganz schön geärgert haben. Aber jetzt müssen sie wohl einen Gang zurückschalten, denn das Kammergericht Berlin hat entschieden: Bestimmte Klauseln in ihren AGB sind unwirksam. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nennt das eine „richtungsweisende Entscheidung“.
Netflix und Spotify vor Gericht: DARUM geht es
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände zog gegen Netflix und Spotify vor Gericht. Grund waren Klauseln in ihren AGB, die den Streaming-Anbietern erlaubten, nach eigenem Ermessen die Preise ihrer Abonnements zu ändern, heißt im Klartext: Netflix und Spotify erhöhen die Preise, ohne dass die Kunden zustimmen müssen. Das geht zu weit: Das Kammergericht Berlin entschied in dem Fall: Diese Klauseln sind unwirksam!
Gerichtsstreit um Netflix und Spotify geht in nächste Runde
Das Urteil gegen Netflix und Spotify ist nichts Neues. Schon 2021 und 2022 hat das Landgericht Berlin die Klauseln untersagt, die Streamingdienste legten Berufung ein. Aber auch in höherer Instanz gab es für die beiden Unternehmen nichts zu holen.
Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv, erklärt die Rechtsprechung gegen Netflix und Spotify in einer aktuellen Meldung: „Das Urteil könnte grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland bedeuten.“
Auch wenn die Urteile ein „starkes Signal“ seien: Noch sind sie nicht rechtskräftig. Theoretisch ist nämlich noch eine Revision vor dem Bundesgerichtshof möglich.

Was bedeutet das neue Netflix-Urteil für Nutzer?
Ist das Urteil einmal rechtskräftig, könnten Nutzer theoretisch ihr Geld zurückbekommen. Aber Achtung: Die Stiftung Warentest geht davon aus, dass man die Erstattung aktiv beantragen muss. Und Vorsicht ist geboten, denn tritt die Rechtsprechung erst mal in Kraft, könnten Spotify und Netflix theoretisch Abonnenten mit alten Preisen kündigen. Dann müssten sie ein neues Abo zu den aktualisierten Konditionen abschließen.
SO sieht die Lage bei Spotify aus
Das Gerichtsurteil gegen Spotify und Netflix heißt aber nicht unbedingt, dass die beiden Streamingdienste in Zukunft billiger werden. Spotify stellt klar: „Die Möglichkeit, unsere Preise anzupassen, wird nicht infrage gestellt, und die kürzlich ergangene Gerichtsentscheidung hat keinen Einfluss auf die Preiserhöhung, die derzeit in Deutschland vorgenommen wird, da wir uns dabei nicht auf die angegriffene Klausel stützen.“
Die Abonnenten haben bereits eine E-Mail mit den neuen Preisen erhalten und drei Monate Zeit, sie zu prüfen und sich für den neuen Preis zu entscheiden. Für Neukunden gilt der neue Preis seit dem 2. Oktober 2023. ■