Verleihfirmen klagen

Erste Stadt verbannt nervige E-Roller aus der Stadt

Zwei Verleiher der umstrittenen Fortbewegungsmittel wollten Auflagen nicht erfüllen. Vom Gericht bekam Gelsenkirchen recht. Der Streit dürfte weitergehen.

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E-Tretroller gehören für manche zum Nervigsten, was Großstädte so zu bieten haben.
E-Tretroller gehören für manche zum Nervigsten, was Großstädte so zu bieten haben.Federico Gambarini/dpa

Sie nerven, wenn sie im Weg stehen, achtlos nach Gebrauch einfach hingeschmissen werden oder wenn ihre Nutzer in wilder Fahrt Fußgänger auf Gehwegen umkurven und gefährden. E-Tretroller zum Ausleihen sind gerade in Großstädten zu einer regelrechten Pest geworden und inzwischen völlig zu recht hochumstritten.

Und so kam es, wie es kommen musste. Erste Stadtobere haben die Nase voll, wehren sich, wollen die lästigen Roller wieder loswerden. Gelsenkirchen im Ruhrgebiet geht im Kampf gegen den Roller-Quatsch voran. Dort müssen die Roller nun schon bis zu diesem Wochenende aus der Stadt verschwinden. In einem Streit zwischen der Ruhrgebietsstadt und den beiden Verleihern Bolt und Tier entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Eilverfahren, die zwei Unternehmen müssten die städtische Verfügung befolgen, „die E-Scooter bis zum 20. April 2024 aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen“.

Gelsenkirchen hatte von den Verleihfirmen zuvor verlangt, dass sie die Identität ihrer Nutzer feststellen müssen. „Die E-Roller werden leider hauptsächlich missbräuchlich genutzt, auch in Fußgängerzonen, auf Gehwegen und es hat viele schwere Unfälle gegeben“, sagte Stadt-Sprecher Martin Schulmann der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag. Die Nutzer seien aber bislang nicht zu ermitteln.

Ein Sprecher der Form Bolt betonte auf dpa-Anfrage, es handele sich nicht um eine endgültige Entscheidung. Lediglich die Eilanträge der beiden Unternehmen seien abgelehnt worden. Das letzte Wort dürfte in dem Konflikt also noch nicht gesprochen sein.

E-Roller-Nutzer müssen identifizierbar sein

Bisher reicht die Angabe des Namens, um sich bei den beiden Verleihern einen E-Tretroller auszuleihen, schilderte Schulmann. Damit könnten aber auch Fantasienamen in der Verleih-App hinterlegt werden, die tatsächlichen Kundinnen und Kunden seien nicht zu identifizieren. Daher habe die Stadt verlangt, dass Nutzer sich bei ihrer Anmeldung einmalig etwa mittels Personalausweis oder Führerschein bei den Verleihfirmen registrieren, damit man sie im Bedarfsfall ermitteln könne. Bolt und Tier wandten sich gegen die entsprechende Ordnungsverfügung, scheiterten nun aber in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG).

Schwere Unfälle durch Leih-E-Scooter

E-Tretroller sind ein Sicherheitsrisiko. Durch rücksichtslose Nutzung wurden schon mehr als genug schwere Unfälle verursacht. In Gelsenkirchen sei ein zweijähriges Mädchen umgefahren worden und habe schwere Kopfverletzungen erlitten, die E-Scooter-Fahrerin habe sich aus dem Staub gemacht. Ein E-Biker habe sich tödlich verletzt, als er in der Dunkelheit gegen einen E-Scooter gefahren sei, der mitten auf dem Weg gelegen habe. Auch aus anderen Städten werden immer wieder Unfälle gemeldet. 

Gegen die Entscheidung des Gerichts vom vergangenen Montag können die Unternehmen nun Beschwerde erheben.  Stadt-Sprecher Schulmann sagte, es gehe um insgesamt 350 E-Tretroller. Er habe aktuell - also schon vor der Frist am Samstag - keinen einzigen Leih-E-Scooter mehr in der Stadt gesehen. In Gelsenkirchen seien keine weiteren Verleiher tätig. Es gebe bereits viele Kommunen, die wissen wollten, „wie wir das denn genau gemacht haben“. Die Stadt Gelsenkirchen sei die erste deutsche Großstadt, die die E-Scooter auf diesem Wege aus der Stadt entferne. „Wir sind Vorreiter.“ 

E-Roller-Verleiher Bolt hat Klage eingereicht

Ein Bolt-Unternehmenssprecher kritisierte, Gelsenkirchen verlange seit dem 1. April als einzige Stadt in Deutschland von Betreibern von Sharing-E-Scootern eine obligatorische Identitätsprüfung der Kunden. „Als Anbieter lehnen wir dies ab. Aus unserer Sicht ist es eine ungerechtfertigte Maßnahme, die keine Relevanz für den Straßenverkehr oder die Sondernutzungsrechte der Anbieter hat.“ Eine endgültige Entscheidung sei aber nicht getroffen. Dafür braucht es ein Hauptsacheverfahren, wie Verwaltungsgerichtssprecher Wolfgang Thewes erläuterte. Beim VG sei eine solche Klage von Bolt auch bereits eingegangen. Vom Anbieter Tier liege dem VG aktuell keine Klage vor. ■