Es ist ein Prozess, auf den ganz Deutschland blickt, denn es geht um den Kriminalfall des Jahres: In wenigen Tagen, am 28. April 2026, beginnt am Landgericht Rostock der Prozess gegen Gina H. (30) – die Frau wird von der Staatsanwaltschaft verdächtigt, im vergangenen Oktober den gerade acht Jahre alten Fabian aus Güstrow getötet zu haben. Bisher sind 17 Prozesstermine angesetzt, etliche Zeugen sollen gehört werden. Dass der Prozess ein besonderer ist, zeigen auch die Vorbereitungen im Gericht: Zuschauer müssen sich auf hohe Sicherheitsvorkehrungen einstellen.
Prozess im Fall Fabian startet am 28. April
Ab dem 28. April 2026 sitzt Gina H. vor Gericht – die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, die Täterin im Fall des ermordeten Fabian aus Güstrow zu sein. Sie soll den Jungen am 10. Oktober 2025 unter einem Vorwand aus dem Haus seiner Mutter gelockt haben und mit ihm zu einem Feld bei Klein Upahl gefahren sein.
Dort lief sie mit dem Jungen laut Behörden zum Ufer eines Tümpels. Hier soll sie den kleinen Fabian mit mindestens sechs Messerstichen im Bereich des Oberkörpers ermordet haben. Anschließend, so die Staatsanwaltschaft weiter, habe sie seine Leiche angezündet.
Ein paar Wochen nach der Tat wurde Gina H. festgenommen. Seit dem 7. November sitzt sie in Untersuchungshaft. Erst vor einem Monat wurde gegen die 30-Jährige Anklage erhoben. Nun beginnt der Prozess: Ab dem 28. April muss sich H. vor Gericht verantworten.
Bisher sind 17 Verhandlungstermine angesetzt: Zweimal wird im April verhandelt, fünf weitere Termine liegen im Mai, acht im Juni und zwei im Juli. Dann soll herausgefunden werden, ob die Frau wirklich etwas mit dem Mord an Fabian aus Güstrow zu tun hat.

Schon jetzt bereitet sich das Landgericht Rostock darauf vor – es wurde eine Sicherheitsanordnung herausgegeben. Denn: Man rechnet mit einem „erheblichen öffentlichen Interesse“, heißt es. Deshalb gelten für die Prozesssitzungen, die laut Gericht grundsätzlich öffentlich sind, verschiedene Sicherheitsvorkehrungen. Genau überwacht wird etwa, dass keine Ton-, Film- und Bildaufnahmen angefertigt werden. Wer dem Prozess beiwohnen möchte, muss das Mobiltelefon ausschalten.
Fall Fabian: Vier Wachtmeister beaufsichtigen den Saal
Vier Wachtmeister sollen im Gerichtssaal darüber wachen, dass niemand gegen das Aufzeichnungsverbot verstößt. An jedem der Sitzungstage sollen außerdem Einlasskontrollen stattfinden – bei Zuschauern und Medienvertretern.
Wer den Sitzungssaal zwischendurch verlässt, muss sich danach noch einmal kontrollieren lassen. Geprüft wird auf Waffen, gefährliche Werkzeuge, Wurfgeschosse „und andere zur Störung geeignete Sachen“, heißt es in der Anordnung. „Personen, die nicht an der Durchsuchung mitwirken wollen, werden nicht zugelassen.“

Nicht gestattet sind im Gerichtssaal auch Taschen, die größer sind als das gängige Format DIN A4. Eine Anordnung wie auf einem Rockkonzert: Diese Regel gilt auch bei den meisten Konzerten. Aus der Sicherheitsanordnung geht außerdem hervor, dass man mit so großem Andrang der Medien rechnet, dass die wenigen verfügbaren Plätze für Pressevertreter verlost werden sollen. Es zeigt, wie stark der Fokus ab dem 28. April auf dem Prozess um den Mord an Fabian liegen wird.
Gina H. wird dem Gericht in Handschellen vorgeführt
Die Sicherheitsanordnung verrät allerdings nicht nur solche Dinge über die Vorkehrungen vor Ort, sondern auch ein kleines Detail über Gina H.: „Die an den Händen gefesselte Angeklagte darf nicht aufgenommen werden, soweit sie sich damit nicht einverstanden erklärt“, heißt es in den Regeln zu Fotoaufnahmen im Gerichtssaal. Die Tatverdächtige wird also an den Händen gefesselt vor Gericht vorgeführt. Ein Vorgehen, das vor allem bei Tötungsdelikten üblich ist.



