Es ist ein unscheinbarer Ort, mit dem viel Leid verbunden ist – Leid vor allem für Dorina L., die Mutter des getöteten Fabian aus Güstrow. Ein Ort, der mit einem der größten Kriminalfälle der aktuellen Zeit in Verbindung steht: Der Todes-Tümpel, an dem der kleine Fabian starb. Wer ihn getötet hat, ist noch unklar. Vor Gericht muss sich Gina H. verantworten, die Ex-Freundin und jetzt wieder Partnerin von Fabians Vater. Während der größte Mordprozess des Jahres läuft, hat bereits jemand den Tümpel zu einer „Gedenkstelle“ gemacht – und bei Google Maps eingetragen.
Wo Fabian aus Güstrow starb, ist jetzt eine Gedenkstelle
Soll der Tümpel, an dem ein wehrloses Kind ermordet wurde, jetzt zu einer Sehenswürdigkeit werden? Man könnte es fast glauben, wenn man beim Kartendienst Google Maps nach Klein Upahl sucht und zu der entsprechenden Stelle auf einem Feld im Südwesten des Ortes zoomt. Hier befindet sich der Todes-Tümpel, an dem Fabian aus Güstrow getötet wurde, an dem seine Leiche verbrannt wurde. Ein Ort, der bei Google Maps jetzt mit dem Zusatz „Fabians Gedenkstätte“ gekennzeichnet ist.
Wer die Eintragung vorgenommen hat, ist unklar – aber sie kam offenbar überraschend für alle Beteiligten. Am vergangenen Verhandlungstag am Dienstag wollte der Richter laut Prozessbeobachtern im Gerichtssaal eine Karte aufrufen, da sei plötzlich der Schriftzug „Fabians Gedenkstätte“ zu sehen gewesen.
In einem Livestream zur Auswertung des Prozesstages beim Youtube-Kanal „What The Heck“ schildert Journalist Jens Schwarck, der den Fall und die Familie begleitet, dass auch der Richter von der Eintragung überrascht worden sei.

Er habe gesagt: „Oh, das ist neu.“ Dorina L., die Mutter des toten Fabian, habe in dem Moment schlucken müssen. Denn der Tümpel sei natürlich keine Gedenkstätte – und es gebe nichts, was an den Jungen erinnert. Jemand muss die Eintragung auf eigene Faust vorgenommen haben – eine Situation, die für die Mutter des toten Jungen unangenehm gewesen sei. Aber: Darf man bei Google Maps einfach so Orte eintragen?
Darf man Fabians Todes-Ort bei Google eintragen?
Die Antwort: Grundsätzlich ja. Jeder darf fehlende Orte bei dem Kartendienst hinterlegen – beispielsweise neue Orte wie ein Café oder ein Geschäft hinzufügen, Informationen zu bestehenden Orten ergänzen oder aber auch Dinge entfernen – wenn ein Geschäft beispielsweise nicht mehr existiert oder geschlossen wurde.
Das geht direkt über die entsprechende App oder im Browser über den Punkt „Änderung vorschlagen“. Allerdings werden jegliche Änderungen geprüft – automatisch.

Der Algorithmus schaut sich demnach an, ob Änderungen plausibel sind, ob es den entsprechenden Ort, der eingetragen werden soll, schon gibt und ob sich die Daten mit anderen Quellen abgleichen lassen.
Im Fall des toten Fabian aus Güstrow dürfte das natürlich der Fall sein, denn über den Fall und den Todes-Tümpel auf dem Feld bei Klein Upahl wurde ausreichend berichtet. Dazu kommt: Wenn andere Nutzer den Ort bestätigen, beeinflusst das die Entscheidung. Viele Bestätigungen durch unterschiedliche Personen erhöhen die Chance, dass etwas übernommen wird.
Fall Fabian: Todes-Tümpel könnte wieder verschwinden
Verboten ist es nur, Orte zu erfinden, Bewertungen zu manipulieren, falsche Informationen einzutragen oder Werbung unterzubringen. Nichts davon dürfte im Fall Fabian aus Güstrow der Fall sein.
Ob der Tümpel nun offiziell zu einem Gedenkort wird, darf allerdings bezweifelt werden. Wahrscheinlich ist, dass die Eintragung in der Zukunft wieder entfernt wird. Denn auch manuelle Prüfungen werden beim Kartendienst regelmäßig durchgeführt, dann gegebenenfalls Änderungen vorgenommen.


