„Mops-Affäre“

Erinnern Sie sich noch an Mops Edda? Kurioser Fall erneut vor Gericht

Die „Mops-Affäre“ schlug hohe Wellen. Die Besitzerin des Hundes klagte vor drei Gerichten – und unterlag jetzt erneut. Darum geht's. 

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Erst aus einer Familie gepfändet, dann jahrelang ein Fall für die Justiz: Mops-Dame Wilma alias Edda.
Erst aus einer Familie gepfändet, dann jahrelang ein Fall für die Justiz: Mops-Dame Wilma alias Edda.Guido Kirchner/dpa

Die „Akte Mops“ bekam bereits das dritte Gericht auf den Tisch. Der Fall um Mops-Dame Wilma, die früher Edda hieß, machte schon mehrfach Schlagzeilen, sogar in China und den USA wurde darüber berichtet. Am Montag (21. Oktober) befasste sich nun das Oberlandesgericht in Hamm mit dem kuriosen Fall. Und erteilte dem Frauchen von Wilma alias Edda eine Abfuhr.

Worum ging es bei der „Mops-Affäre“ überhaupt? Als „süße Mopsdame mit Stammbaum“ war die Hündin Edda Ende 2018 im Internet angeboten worden. Ein Beamter der Stadt Ahlen (NRW) hatte den Mops zuvor bei einer verschuldeten Familie gepfändet und bei Ebay-Kleinanzeigen zum Verkauf eingestellt. Laut Anzeige war der Mops „kerngesund“.

Die Mops-Hündin Edda, die ihr heutiges Frauchen Wilma nennt, mit Kuscheltier in ihrem Zuhause in Wülfrath bei Wuppertal.
Die Mops-Hündin Edda, die ihr heutiges Frauchen Wilma nennt, mit Kuscheltier in ihrem Zuhause in Wülfrath bei Wuppertal.Guido Kirchner/dpa

„Kerngesund“? Das sah die neue Besitzerin der Mops-Dame ganz anders. Die Polizeibeamtin hatte Edda, die sie in Wilma umtaufte, für 690 Euro erstanden – und sah sich bald getäuscht. Die Hündin sei da bereits krank gewesen und habe unter anderem teure Augen-Operationen benötigt. Das neue Frauchen forderte eine fünfstellige Summe von der Stadt Ahlen.

Das Mops-Frauchen wollte rund 19.000 Euro

Nun musste sich das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in dritter Instanz mit dem Fall befassen. Ursprünglich hatte der Anwalt der Hundekäuferin die Stadt Ahlen vor dem dortigen Amtsgericht verklagt. Unter anderem wegen des hohen Streitwerts ging der Fall vor das Landgericht Münster.

Das Landgericht aber hatte der Klägerin lediglich 226 Euro plus Zinsen für angefallene Kosten zugesprochen, die Summe sei von der Stadt Ahlen zu zahlen. Das Tier sei zum Zeitpunkt der Übergabe nicht geimpft gewesen, der Klägerin stehe in diesem Punkt Schadenersatz zu. Dass der Mops aber nicht entwurmt sei und unter mehreren Augenkrankheiten leide, sah das Gericht in Münster nicht als erwiesen an.

Nach dessen Urteil vom 5. April 2023 war Wilmas Frauchen, die Polizeibeamtin aus Wülfrath bei Wuppertal, in Berufung vor das OLG gezogen. Der Senat in Hamm habe zur mündlichen Verhandlung einen Sachverständigen geladen, der den Hund damals untersucht und die relevanten Dokumente geprüft habe, sagte ein OLG-Sprecher im Vorfeld. 

Für die Mops-Besitzerin ging die Verhandlung nicht wie gewünscht aus. Wilmas Frauchen wollte auch erreichen, dass die Stadt Ahlen künftige Behandlungskosten übernehmen müsse – und gab den Streitwert mit rund 19.000 Euro an. Doch die Richter in Hamm wiesen die Berufung der Klägerin zurück. „Der Senat hat die Revision nicht zugelassen“, teilte das OLG mit. Damit sind keine Rechtsmittel mehr möglich. Die Entscheidung beendet das juristische Tauziehen, die Akte wird geschlossen. Wie es dem Mops geht, wurde nicht bekannt.