Bei Höxter

Böller-Deppen fackeln ihr eigenes Auto ab

Ihr verfrühtes und verbotenes Silvester-Feuerwerk wird für vier Teenager teuer und hat Konsequenzen.

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Da konnte auch die Feuerwehr nichts mehr tun. Das Auto war bei der Feuerwerks-Orgie der Jugendlichen komplett ausgebrannt.
Da konnte auch die Feuerwehr nichts mehr tun. Das Auto war bei der Feuerwerks-Orgie der Jugendlichen komplett ausgebrannt.Kreispolizeibehörde Höxter / dpa

Erst konnten sie mit der Knallerei nicht warten, dann wurden sie dem Feuerwerk nicht Herr. Vier Jugendlichen trafen sich nachts, um schon vor Silvester ein paar Böller zu zünden – und fackelten dabei ihr eigenes Auto ab.

Am Sonntag um kurz vor 10 Uhr in der Nacht fuhren die vier Teenager, 17 bis 19 Jahre alt, auf ein Feld an der K19 bei Willebadessen-Altenheerse und parkten neben einem Windrad. Offenbar wollten sie in der einsamen Gegend schon mal vor Silvester mit der Knallerei loslegen. Doch das ging gewaltig nach hinten los.

Die vier Jugendlichen stiegen aus und zündeten mehrere Feuerwerksbatterien. Mindestens eine Tür hatten die Teenager bei ihrem VW Golf offen stehen lassen. So konnten Funken bzw. Fontänen des gezündeten Feuerwerks in den Innenraum des Autos wehen – das daraufhin Feuer fing.

Das allerdings bemerkten die Jugendlichen inmitten ihres Feuerwerks-Spektakels zunächst gar nicht. Als sie den Brand schließlich sahen, war es zu spät. Sie schafften es nicht mehr, das Feuer zu löschen.

Als die Feuerwehr eintraf, stand das Auto komplett in Flammen

Als Feuerwehr und Polizei, die zu einem Fahrzeugbrand gerufen worden waren, eintrafen, stand das Auto bereits in Vollbrand. Mit ihrem Leichtsinn hatten die Jugendlichen ihr eigenes Auto komplett abgefackelt.

Fazit: Die Feuerwerks-Zündelei brachte nicht nur großen Schaden – die Polizei beziffert ihn auf 2000 Euro -, gegen die jugendlichen Pyro-Fans wurde von der Polizei Höxter auch eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige erstattet.

Die Behörde warnte in dem Zusammenhang: Das Abbrennen bzw. Zünden von Raketen, Feuerwerksbatterien oder normalen Knallkörpern ist erst ab dem 31. Dezember bis zum 1. Januar gestattet. Dazu muss man mindestens 18 Jahre alt sein und es ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Sonst drohen Bußgelder, je nach Bundesland mehrere Tausend Euro. ■