Es gibt wohl keinen Autofahrer, der nicht schonmal in eine Radarfalle gerauscht ist. Schnell gibt’s ein sattes Bußgeld und sogar Punkte in Flensburg. Es ist kein Wunder, dass manche Autofahrer alles versuchen wollen, um den Blitzern zu entgehen. Neben speziellen Apps gibt es dafür auch kleine Geräte – sie sollen vor Radarfallen warnen. Ein solcher Blitzerwarner wird auch im aktuellen Angebot der Discounterkette Lidl beworben. Aber: Ist das Gerät überhaupt legal, unter welchen Umständen darf man es nutzen? Wir klären auf.
OOONO CO-Driver NO1: Ist der Blitzerwarner fürs Auto wirklich legal?
Das Angebot, das sich im aktuellen Prospekt von Lidl findet, scheint ein echtes Schnäppchen zu sein: Den „OOONO CO-Driver NO1“, der sonst zu Preisen zwischen 40 und 50 Euro verkauft wird, ist bei der Discounterkette vom 20. bis zum 22. März 2025 für 29,99 Euro zu haben. Das Gerät sei ein „umfangreicher Verkehrswarner mit vielen sicherheitsrelevanten Funktionen“, heißt es in der Beschreibung. Beim Losfahren mit dem Auto soll sich der OOONO CO-Driver NO1 automatisch mit dem Smartphone verbinden. Das Gerät warnt dann vor Radarfallen.
Dafür verbindet sich das Gerät über das Internet mit einer großen Datenbank, in der Blitzer und Gefahrenstellen, die von anderen Autofahrern gemeldet werden, gespeichert sind. Kommt der Autofahrer dann in die Nähe eines Blitzers oder einer Gefahrenstelle, gibt das Gerät ein Signal ab. Das klingt einfach und äußerst praktisch, wenn man Bußgelder oder Punkte in Flensburg umgehen will. Aber: Ist es legal, im eigenen Auto einen solchen Blitzerwarner zu verwenden?

Die Antwort lässt sich nicht einfach geben, denn sie lautet: Ja und nein. Der Grund: Zum einen sind Kauf, Besitz und Installation eines solchen Blitzerwarners erlaubt. Einzig und allein die Nutzung im Straßenverkehr ist untersagt. Das ist klar geregelt – und zwar in Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung. „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“, heißt es dort.
Straßenverkehrsordnung regelt, wann Blitzerwarner nicht benutzt werden dürfen
Und weiter: „Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“ Bei Geräten, die auch andere Funktionen haben, ist es nicht zulässig, die Funktionen „zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen“ zu nutzen. Heißt: Hat ein Gerät auch andere Funktionen, dürfen diese verwendet werden – die Blitzerwarnung muss aber abgeschaltet werden. Die gesetzliche Regelung meint aber auch: Die Nutzung ist während der Fahrt untersagt, vor der Fahrt kann sich aber jeder Autofahrer mit dem Gerät über die Strecke informieren.

Diese Strafen drohen, wenn man während der Fahrt Blitzerwarner nutzt
Ob das Gerät dann aber noch seine Warn-Funktion, für die es angeschafft wurde, erfüllt, muss jeder selbst entscheiden. Wer es riskiert und erwischt wird, kassiert übrigens 75 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Autofahrer, die keine Ordnungswidrigkeit begehen wollen, sollten die entsprechende Funktion also während der Fahrt abschalten. Denn laut dem Portal „Techbook“ bietet das Gerät – genau wie viele Geräte anderer Hersteller – auch andere und nützliche Funktionen. Im Fall des Verkehrswarners von Lidl sind das etwa Echtzeit-Infos über Baustellen, Unfälle und Staus.
Übrigens: Auch die Verwendung von Blitzer-Apps im Handy ist während der Fahrt in Deutschland nicht zulässig. Der eine oder andere Autofahrer wird sich in dem Zusammenhang fragen: Warum dürfen Radiosender auf Blitzer hinweisen? Die Erklärung: Bei den Angaben, die die Sender machen, handelt es sich oft nur um sehr ungenaue Angaben , wo sich die entsprechende Radarfalle befindet. Die Blitzerwarner, die es für Autos gibt, warnen hingegen per Signal, wenn das Auto sich dem Blitzer nähert. Und: Im Radio werden mehrere Blitzer gemeldet, die sich auf verschiedene Strecken verteilen – der Autofahrer muss Glück haben, im richtigen Moment vor dem richtigen Blitzer gewarnt zu werden. ■