Horror-Meldung nach dem verheerenden Anschlag in München: Nachdem Attentäter Farhad N. am Donnerstag mit einem Mini Cooper in eine Demonstration von Verdi raste und 39 Menschen verletzte, sind ein kleines Mädchen (2) und eine 37 Jahre alte Frau jetzt an den Folgen des Angriffs gestorben. Im Krankenhaus erlagen beide ihren schweren Verletzungen, berichtete das Landeskriminalamt. Mehrere Menschen wurden bei dem Angriff schwer verletzt, mussten in Kliniken versorgt werden.
Frau (37) und kleines Mädchen (2) erlagen jetzt ihren schweren Verletzungen
Bei dem Kind handelt es sich laut Berichten um ein zwei Jahre altes Mädchen. Unklar ist, wo genau sich die Kleine aufhielt, als es zu dem verheerenden Anschlag auf die Demonstration kam. Die Meldung verbreitete sich am frühen Samstagabend. Nur Minuten danach hieß es, auch die 37 Jahre alte Frau sei an den schweren Verletzungen gestorben. Laut einem Bericht der Bild-Zeitung soll es sich bei der 37-Jährigen um die Mutter des Kindes handeln. Beide hätten an der Demo teilgenommen, als der Anschlag passierte. Die Kleine habe im Kinderwagen gesessen. Um den Opfern der Attacke zu gedenken, sei Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Nachmittag am Tatort gewesen, habe an einem Gedenkort eine weiße Rose abgelegt.

Attentäter Farhad N. rief nach seinem Anschlag „Allahu Akbar“
Der 24 Jahre alte Attentäter Farhad N. war mit einem Mini Cooper in das Ende eines Demonstrationszuges von Verdi gerast, hatte dabei 39 Menschen verletzt. Schon kurze Zeit nach dem Anschlag wurde bekannt, dass die Tat vermutlich islamistisch motiviert war. Wie jetzt berichtet wurde, soll Farhad N. in seinem Verhör bei der Polizei ausgesagt haben, Allah habe ihn zu der Tat aufgefordert. Zudem hatte er Berichten zufolge „Allahu Akbar“ gerufen, als die Polizisten ihn aus dem Auto zerrten.
Aufgrund der besonderen Bedeutung des Falls übernahm die Bundesanwaltschaft am Freitagabend die Ermittlungen. „Es besteht der Verdacht, dass die Tat religiös motiviert war und als Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen ist“, teilte die oberste Anklagebehörde in Deutschland in Karlsruhe mit. Die Tat sei geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen führt weiter das Bayerische Landeskriminalamt.
Attentäter Farhad N. soll sich rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben
Der Afghane hatte sich nach Angaben der Ermittler zuletzt rechtmäßig in Deutschland aufgehalten. Wie aus einem Gerichtsurteil gegen die Ablehnung seines Asylantrags aus dem Oktober 2020 hervorgeht, soll er über seine Fluchtgeschichte gelogen haben. Im April 2021 erließ die Stadt München jedoch einen Duldungsbescheid und im Oktober 2021 eine Aufenthaltserlaubnis für den 24-Jährigen. ■