Man habe dies „wegen schuldhafter nicht rechtzeitiger vollständiger Erfüllung der Versorgungsauflagen“ getan, heißt es in einem Schreiben der Bundesnetzagentur. Es liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Die Verfahrenseröffnung war bereits im September. Öffentlich bekannt war sie bisher nicht.
Die Netzbetreiber sind der Ansicht, nicht gegen die Ausbauauflagen verstoßen zu haben. Sie berufen sich auf eine Ausnahmeregel: Dort, wo der Ausbau aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht möglich war - etwa weil niemand ein Grundstück vermieten wollte, auf dem ein Funkmast aufgestellt werden kann - gilt die Auflage auch ohne Netz als erfüllt. Allerdings ist die Netzagentur der Ansicht, dass diese Begründung in einigen Fällen nicht greift - und dass an manchen Orten eben doch Antennen hätten installiert werden können.
Es geht insgesamt um 500 4G-Funklöcher, in denen keiner der drei Netzbetreiber einen Empfang von 100 Megabit pro Sekunde ermöglicht. Diese „weißen Flecken“ hätten eigentlich zum Jahreswechsel 2022/2023 verschwunden sein müssen. Die Firmen schafften dies aber nicht bei allen Funklöchern. Außerdem haben die Firmen immer noch in einigen Bundesstraßen-Tunneln kein gutes Netz, obwohl sie das haben müssten - auch das ist Gegenstand der Verfahren.
Statt 1000 5G-Standorte nur fünf errichtet
Branchenkreisen zufolge ist die Zahl der Verfehlungen aber sehr gering. Sollten am Ende der Verfahren Bußgelder verhängt werden, dürften diese entsprechend niedrig sein. Die Verfahrenseröffnung wird eher als Signal an die Branche verstanden, sich beim Ausbau mehr anzustrengen und Versorgungsauflagen lückenlos einzuhalten.
Bereits im Frühjahr eröffnete die Netzagentur ein Bußgeldverfahren gegen den Neueinsteiger 1&1, der gerade sein eigenes Handynetz aufbaut und dieses bald starten will. Hierfür hatte 1&1 im Jahr 2019 erstmals Frequenzen ersteigert. Ende 2022 hätte die Firma 1000 5G-Standorte aktiviert haben müssen. Tatsächlich waren es fünf.
Gegen einen der etablierte Netzbetreiber hat die Behörde bis jetzt noch kein Bußgeldverfahren geführt.