Einschätzung auf Eis gelegt

Verfassungsschutz bezeichnet AfD nicht als „gesichert rechtsextremistisch“

Der Verfassungsschutz setzt seine Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ vorerst aus.

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AfD rechtsextrem? Verfassungsschutz gibt Stillhaltezusage ab.
AfD rechtsextrem? Verfassungsschutz gibt Stillhaltezusage ab.dpa

Im Eilverfahren der AfD gegen ihre Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung hat das Bundesamt für Verfassungsschutz eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Die Einstufung wird demnach vorläufig ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den AfD-Eilantrag entschieden hat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Wann über den Eilantrag entschieden wird, gab es noch nicht bekannt.

Das Bundesamt wollte sich „mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht“ in dieser Angelegenheit nicht öffentlich äußern.

Verfassungsschutz darf AfD als „Verdachtsfall“ beobachten

Es ist nicht das erste Mal, dass der Verfassungsschutz eine solche Zusage macht. Er hatte dies etwa auch im Januar 2021 getan, nachdem die AfD gegen ihre damalige Einstufung als „Verdachtsfall“ geklagt hatte. Die damalige Klage blieb für die Partei in zwei Instanzen erfolglos. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist noch nicht rechtskräftig.

Die nun vom BfV gegebene Stillhaltezusage bezieht sich nicht nur auf öffentliche Äußerungen, sondern bedeutet auch, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einem Urteil nicht als gesichert extremistische Bestrebung beobachten kann. Die Beobachtung als Verdachtsfall - hier liegt die Hürde für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln höher - darf jedoch fortgesetzt werden.