Jetzt ist es endgültig entschieden. Keine Ausnahmen für Muslime beim Autofahren. Nach dem Verwaltungsgericht Berlin hat auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) das Tragen eines muslimischen Gesichtsschleiers am Steuer eines Fahrzeugs abgelehnt.
Muslimische Frauen haben danach keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem sogenannten Niqab, erklärte das OVG in einem am Dienstag in Berlin veröffentlichten Beschluss (OVG 1 N 17/25). Damit werde eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 27. Januar dieses Jahres bestätigt. Ein Antrag auf Berufung der Klägerin wurde abgelehnt.
Muslimische Frau hatte Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt
Mit ihren Einwendungen habe die Frau es nicht vermocht, ernstliche Richtigkeitszweifel an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu wecken oder Verfahrensfehler aufzuzeigen, erklärte das Oberverwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht hatte sein Urteil unter anderem damit begründet, das in der Straßenverkehrsordnung festgelegte Verhüllungsverbot gewährleiste „eine effektive Verfolgung von Rechtsverstößen im Straßenverkehr, indem es die Identifikation der Verkehrsteilnehmer ermögliche“. Religiöse Gründe müssten demgegenüber zurückstehen.

