Politiker mit „Bleifuß“

Mit fast „100 Sachen“ durch Aachen – Fahrverbot für Armin Laschet (CDU)

Vollgas an einer Ampel geben? Keine gute Idee, wenn man in einer geschlossenen Ortschaft unterwegs ist. Weiß jetzt auch der Spitzenpolitiker von der Union.

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Armin Laschet war in Aachen viel zu schnell unterwegs. Muss seinen Führerschein für einen Monat abgeben.
Armin Laschet war in Aachen viel zu schnell unterwegs. Muss seinen Führerschein für einen Monat abgeben.Mike Schmidt/IMAGO

Das war dann doch ein bisschen zu schnell, selbst für einen Spitzenpolitiker. Der frühere CDU-Chef Armin Laschet ist einem Medienbericht zufolge geblitzt worden, als er deutlich zu fix durch seine Heimatstadt Aachen heizte. Für einen Monat muss er seinen Führerschein abgeben. Die „Bild am Sonntag“ berichtete, dass Laschet  im vergangenen Juli mit Tempo 97 geblitzt worden sei – bei erlaubten 50 Stundenkilometern.

Das stellt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 47 Kilometer pro Stunde dar. Der CDU-Außenpolitiker sollte laut „BamS“ 428,50 Euro Strafe zahlen, zwei Punkte im Flensburger Verkehrssündenregister erhalten und ein Monat Fahrverbot.

Armin Laschet fühlte sich bedroht

Dem Bericht zufolge wollte Laschet das Bußgeld zunächst aber nicht akzeptieren und legte durch seinen Anwalt Einspruch ein. Bereits am Tag nach der Raserei hatte er sich bei der Polizei gemeldet und als Grund für die Vollgas-Aktion angegeben, dass er bedroht gefühlt habe. Unbekannte Männer hätten ihn beim Einsteigen ins Auto beobachtet und seien ihm durch mehrere Straßen dicht gefolgt. Da hätte er sich an Morddrohungen erinnert, die er in seiner Zeit als Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen erhalten habe und an einer Ampel Vollgas gegeben.

Die Polizei suchte nach den angeblichen Laschet-Verfolgern, fand jedoch keine Spur, wie die „Bild am Sonntag“ weiter berichtete.

Laschet nahm dem Bericht zufolge nach einer Anfrage der „BamS“ seinen Einspruch bei Gericht zurück. Der CDU-Politiker erklärte gegenüber der Zeitung: „Nachdem die Staatsanwaltschaft die hinter mir fahrenden Personen nicht ermitteln konnte, ist der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bedauerlicherweise nicht mehr zielführend. Ich habe ihn darum zurückgezogen und zahle die Geldbuße. Haken dran.“ Grundsätzlich gelte für ihn: „Zu schnell fahren kann passieren, sollte es aber nicht.“