Wer diesen Sommer fliegen will, sollte genau wissen, worauf er sich einlässt. Tui-Chef Sebastian Ebel hat eine überraschende Aussage gemacht: Sollte es wegen Kerosinmangels zu Flugausfällen kommen, will der Reisekonzern keine Entschädigungen zahlen.
Kein Geld zurück: So begründet Tui die Entscheidung
Sein Argument: Ein Kerosinmangel wäre höhere Gewalt – vergleichbar mit einem Unwetter. Und dafür haftet kein Reiseveranstalter. Bei abgesagten Pauschalreisen bekämen Kunden zwar ihr Geld zurück. Die typischen Ausgleichszahlungen von bis zu 600 Euro, die Fluggesellschaften bei Ausfällen leisten können, würde es in diesem Fall aber nicht geben.
Damit stellt sich Ebel hinter die Position des Bundesverbands der Luftverkehrswirtschaft, der diesen Weg laut Focus bereits für alle deutschen Airlines angekündigt hatte.
Gleichzeitig betont der Tui-Chef, dass er aktuell keine Gefahr sieht. Er erkenne gegenwärtig keinen Kerosinmangel und damit auch kein nennenswertes Risiko für Flugausfälle im Sommer. Niemand müsse sich Sorgen um seinen Sommerurlaub machen. Die Lage in Deutschland sei „relativ komfortabel". Ein Sprecher der Tui Group ergänzte: „Für bereits gebuchte Reisen gibt es keine nachträglichen Preiserhöhungen. Damit erhalten Kundinnen und Kunden volle Planungssicherheit."

Bei der Lufthansa klingt das anders. Der Konzern hat angekündigt, bis Oktober 20.000 Kurzstreckenflüge zu streichen, um rund 40.000 Tonnen Treibstoff einzusparen. Als direkten Grund nennt das Unternehmen die Verdopplung des Kerosinpreises seit Beginn des Iran-Krieges. Betroffen sind vor allem Flüge der Regionaltochter Lufthansa Cityline, darunter innerdeutsche Verbindungen sowie Flüge nach Polen und Norwegen. Bereits seit dem 20. April wurden erste Flüge gestrichen.
Was Reisende bei einem Flugausfall tun sollten
Die Verbraucherzentrale macht klar: Eine Fluggesellschaft haftet nicht, wenn sie nachweisen kann, dass sie den Ausfall nicht verschuldet hat. Das gilt bei Startverboten, Streiks oder schlechtem Wetter. Technische Defekte hingegen können die Airline nicht entlasten. Wer seinen Flug annulliert bekommt, sollte genau dokumentieren wann und wie er davon erfahren hat – daran können sich eventuelle Ansprüche richten.
Ist Kerosinmangel wirklich höhere Gewalt?
Ob Kerosinmangel wirklich als höhere Gewalt gilt, ist rechtlich nicht eindeutig. Finanziell oder logistisch bedingte Engpässe gelten demnach in der Regel nicht automatisch als außergewöhnliche Umstände. Maßgeblich sei, ob die Airline im Einzelfall alles unternommen hat, um den Flug durchzuführen. Im Streitfall könnte das also vor Gericht landen.


