Sommerurlaub

Flugausfall wegen Kerosinmangel: Tui-Chef sieht keinen Grund zur Sorge

85 Prozent des Kerosinbedarfs sind bereits gesichert – aber was gilt rechtlich, wenn doch ein Flug ausfällt?

Author - Tobias Esters
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TUI hat nach eigenen Angaben bereits 85 Prozent des Kerosinbedarfs für den Sommer 2026 abgesichert.
TUI hat nach eigenen Angaben bereits 85 Prozent des Kerosinbedarfs für den Sommer 2026 abgesichert.www.imago-images.de

Kerosinmangel, Flugausfälle, kein Geld zurück – klingt beängstigend. Doch TUI-Chef Sebastian Ebel gibt Entwarnung: Er sehe gegenwärtig keinen Kerosinmangel und damit auch kein nennenswertes Risiko für Flugausfälle im Sommer. Niemand müsse sich Sorgen um seinen Sommerurlaub machen, so Ebel.

TUI gibt Entwarnung: Sommerurlaub bleibt planbar

TUI hat nach eigenen Angaben bereits 85 Prozent des Kerosinbedarfs für den Sommer 2026 abgesichert. Ein Sprecher der TUI Group ergänzte gegenüber dem KURIER: „Für bereits gebuchte Reisen gibt es keine nachträglichen Preiserhöhungen. Damit erhalten Kundinnen und Kunden volle Planungssicherheit."

TUI-Chef Sebastian Ebel gibt Entwarnung: Kerosinmangel im Sommer 2026 hält er für unwahrscheinlich.
TUI-Chef Sebastian Ebel gibt Entwarnung: Kerosinmangel im Sommer 2026 hält er für unwahrscheinlich.Uwe Koch/IMAGO

Bei der Lufthansa klingt das anders. Der Konzern hat angekündigt, bis Oktober 20.000 Kurzstreckenflüge zu streichen, um rund 40.000 Tonnen Treibstoff einzusparen. Als direkten Grund nennt das Unternehmen die Verdopplung des Kerosinpreises seit Beginn des Iran-Krieges. Betroffen sind vor allem Flüge der Regionaltochter Lufthansa Cityline, darunter innerdeutsche Verbindungen sowie Flüge nach Polen und Norwegen. Bereits seit dem 20. April wurden erste Flüge gestrichen.

Was Reisende bei einem Flugausfall tun sollten

Die Verbraucherzentrale macht klar: Eine Fluggesellschaft haftet nicht, wenn sie nachweisen kann, dass sie den Ausfall nicht verschuldet hat. Das gilt bei Startverboten, Streiks oder schlechtem Wetter. Technische Defekte hingegen können die Airline nicht entlasten. Wer seinen Flug annulliert bekommt, sollte genau dokumentieren wann und wie er davon erfahren hat – daran können sich eventuelle Ansprüche richten.

Ist Kerosinmangel wirklich höhere Gewalt?

Ob Kerosinmangel wirklich als höhere Gewalt gilt, ist rechtlich nicht eindeutig. Finanziell oder logistisch bedingte Engpässe gelten demnach in der Regel nicht automatisch als außergewöhnliche Umstände. Maßgeblich sei, ob die Airline im Einzelfall alles unternommen hat, um den Flug durchzuführen. Im Streitfall könnte das also vor Gericht landen.

Standardpolicen der Reiseversicherer schließen höhere Gewalt und Kriegsereignisse in den allermeisten Fällen aus. Einzelne Anbieter haben nach der Corona-Krise Kriegsereignis-Zusätze im Programm – gegen Aufpreis. Wer also auf Nummer sicher gehen will, sollte die Ausschlussklauseln seiner Reiseversicherung genau prüfen. Hilfreich sind außerdem flexible Tarife mit kostenloser Umbuchung, die bei den meisten Airlines nur wenige Euro mehr kosten als die günstigste Kategorie.

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