Gegen EU-Recht verstoßen?

EU droht Elon Musks „X“ mit hoher Strafe

Laut der EU hat Elon Musks soziale Plattform X (früher Twitter) gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Es droht eine hohe Strafzahlung.

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Ein blauer Haken verifiziert den Account von Elon Musk als echt. X hatte 2023 mit einer Neuerung bei seinen Verifikations-Symbolen den Nutzen entwertet.
Ein blauer Haken verifiziert den Account von Elon Musk als echt. X hatte 2023 mit einer Neuerung bei seinen Verifikations-Symbolen den Nutzen entwertet.Stefan Jaitner/dpa

Nach vorläufiger Einschätzung der EU-Kommission verstößt US-Unternehmer Elon Musk mit seiner Online-Plattform X gegen EU-Recht. Damit droht der Firma eine hohe Strafzahlung, wie die Brüsseler Behörde mitteilt.

Die Begründung: Die Gestaltung der Online-Plattform X kann Nutzer laut Kommission in die Irre führen. Dabei geht es um die Art und Weise der Verifizierung von Nutzerkonten. Diese könnte dazu führen, dass andere Nutzer der Plattform in die Irre geführt werden. Denn es kann im Prinzip jeder X-Nutzer einen „verifizierten“ Account bekommen. Die EU-Kommission veröffentlichte erstmals die vorläufigen Untersuchungsergebnisse unter einem neuen EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA). X kann nun auf die Vorwürfe der EU reagieren. Die Kommission betont, dass ihre heute vorgestellten Ergebnisse noch nicht endgültig seien.

Bei Twitter wurden die weiß-blauen Häkchen-Symbole zur Verifizierung früher nach einer Prüfung durch das Unternehmen an Prominente, Politiker und Personen des öffentlichen Lebens vergeben. Das ist auch gängige Praxis bei anderen Online-Diensten. Doch Elon Musk führte nach der Übernahme von X ein, dass alle Abo-Kunden Häkchen bekommen, die genauso aussehen wie früher. Nach der Umstellung gab es mehrfach Ärger, weil falsche Accounts von Unternehmen und Prominenten plötzlich wie echt wirkten.

Laut der EU-Kommission gebe es Hinweise darauf, dass böswillige Akteure solche vermeintlich verifizierten Konten auf X missbrauchten, um andere Nutzer zu täuschen.

X droht eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes

Online-Plattformen müssen sich wegen des DSA seit einiger Zeit an deutlich strengere Regeln halten. Dabei geht es unter anderem auch darum, dass es mehr Transparenz im Bereich Werbung gibt und Forschern Zugriff auf bestimmte Daten gewährt wird. In beiden Punkten verstößt X laut vorläufiger Ansicht der EU-Kommission gegen den DSA. Auch gegen andere große Online-Plattformen laufen Untersuchungen auf Grundlage des DSA.

Sollte sich die vorläufige Auffassung der EU-Kommission bestätigen, kann sie eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Gegen die Entscheidung könnte X gerichtlich vorgehen. Wie hoch der aktuelle Umsatz von X ist, ist derzeit nicht bekannt. Im 1. Halbjahr 2023 soll der Gewinn von X im Jahresvergleich um 40 Prozent auf 1,48 Milliarden Dollar gefallen sein.

X steht schon länger in der Kritik, nicht entschieden genug gegen Falschinformationen und Hassrede auf der Plattform vorzugehen. Der DSA verpflichtet Unternehmen auch dazu, strikt gegen illegale Inhalte wie zum Beispiel Hassrede und Hetze im Netz vorzugehen. Elon Musk hatte betont, die aus seiner Sicht zu starken Einschränkungen der Meinungsfreiheit auf der Plattform beseitigen zu wollen.

Die EU-Kommission war bereits aktiv geworden, weil es zahlreiche Hinweise auf illegale und irreführende Beiträge zum Angriff der islamistischen Hamas auf Israel auf der Plattform gab. Da die Fragen offenbar nicht zur Zufriedenheit der EU-Kommission beantwortet wurden, wurde auch hier ein Verfahren gegen X eröffnet. Es läuft unabhängig von den vorgestellten vorläufigen Ergebnissen weiter.■