In Berlin und auch im Rest von Deutschland wird Autofahrern bald ein neues Schild ins Auge fallen. Wir klären auf, was hinter dem mysteriösen „L“ steckt. Es hat mit der gerade beschlossenen Führerschein-Reform zu tun.
Führerschein-Reform: Eltern dürfen mit an Bord
Das „L“ steht für das englische Wort „Learner“, also Lernender. In Zukunft wird es ein Teil der Pflichtkennzeichnung auf Fahrzeugen sein, wenn ein angehender Autofahrer gemeinsam mit einer vertrauten Person übt. Das neue Schild fällt nicht nur ins Auge, sondern soll auch anderen Verkehrsteilnehmern signalisieren: „Vorsicht, hier sitzt ein Übungsfahrer am Steuer!“
Hintergrund des neuen Kennzeichens ist eine große Reform der Führerscheinausbildung, die der Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (57, CDU) auf den Weg gebracht hat: Künftig dürfen Jugendliche und Führerscheinanwärter Teile der praktischen Ausbildung nicht nur mit Fahrlehrern absolvieren, sondern auch mit vertrauten Begleitpersonen wie Eltern oder engen Freunden.

Das soll die Ausbildung günstiger und praxisnäher machen. Natürlich gelten klare Regeln: Die Begleitpersonen müssen den Führerschein seit mindestens sieben Jahren besitzen, dürfen in den vergangenen drei Jahren nicht auffällig geworden sein und höchstens einen Punkt in Flensburg haben. Und bevor es auf die Straße geht, müssen angehende Fahrer bereits sechs Pflichtstunden in der Fahrschule absolviert haben.
So sieht die Umsetzung aus
Insgesamt sind bei diesem Modell mindestens 1000 Übungskilometer vorgesehen, bevor der Fahrschüler dann für weitere Pflicht-Praxisstunden an eine Fahrschule übergeben wird. Sämtliche Prüfungen muss er dort natürlich trotzdem bestehen.
Die Idee hat sich Deutschland von Nachbarstaaten abgeschaut: In Österreich gibt es ein ähnliches System („L17“) schon länger, und auch in Spanien und Frankreich sind Kennzeichen für Fahranfänger üblich – dort müssen sie in bestimmten Fällen sogar nach bestandener Prüfung noch ein Jahr getragen werden.

Ob das Experiment tatsächlich so funktioniert wie geplant oder lediglich für Herzklopfen bei anderen Verkehrsteilnehmern sorgt, wird die Praxis zeigen. Nach einem Testzeitraum von fünf Jahren wird man etwa anhand von Unfallzahlen prüfen, ob diese Führerscheinvariante für Deutschland effizient ist.
In der DDR war es ein „A“ statt einem „L“
Auch in der damaligen DDR gab es eine Vorschrift, in den ersten Monaten nach der bestandenen Prüfung für den Führerschein das Auto mit einem großen „A“ zu kennzeichnen, wenn der Fahranfänger am Steuer saß. Zeitweise machten in den 1980er Jahren ausreisewillige DDR-Bürger auf diese Weise ihren Protest öffentlich.



