Neue Wende im Promi-Streit um Collien Fernandes und Christian Ulmen: Die Staatsanwaltschaft Itzehoe sieht nach eigener Prüfung einen Anfangsverdacht gegen Ulmen.
Behörde wertet „Spiegel“-Bericht aus
Ausschlaggebend war die Auswertung der „Spiegel“-Berichterstattung. Strafrechtlich geht es zunächst um den Vorwurf der Nachstellung, zugleich gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Verfahren aus dem Juni 2025 wird wieder aufgenommen
Das Verfahren, das im Juni 2025 eingestellt worden war, ist wieder eröffnet. Die Ermittler prüfen nun, ob neben Nachstellung weitere Straftatbestände infrage kommen. Für Nachstellung drohen im Fall einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe. Weitere Details nannte die Behörde vorerst nicht.
In einer aufsehenerregenden Recherche hatte der „Spiegel“ schwere Vorwürfe von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann öffentlich gemacht – darunter Identitätsdiebstahl, Fake‑Profile in ihrem Namen und den Vorwurf einer „virtuellen Vergewaltigung“. Ulmens Seite weist die Darstellung teils zurück. Laut Berichten sprechen sein Umfeld und sein Anwalt von „unwahren Tatsachen“.

Fall von Fernandes auch international ein großes Thema
Auch international bewegt sich etwas: Ende 2025 erstattete Fernandes in Palma de Mallorca Anzeige. Die dortigen Behörden leiteten Vorermittlungen ein. Inhaltlich geht es den Berichten zufolge unter anderem um Anmaßung des Personenstands, öffentliche Beleidigung, Offenlegung von Geheimnissen sowie Vorwürfe körperlicher und psychischer Gewalt. Es gilt ebenfalls die Unschuldsvermutung.
Bereits 2024/25 lief ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Itzehoe (nach Anzeige gegen Unbekannt), das im Juni 2025 eingestellt wurde. Die Behörde verwies auf fehlende nachgereichte Unterlagen, was Fernandes bestreitet. Nach der aktuellen Medienberichterstattung wurde das Verfahren wieder aufgenommen und teils auch das Ausspähen von Daten als möglicher Prüfgegenstand genannt. Offiziell ist das Verfahren hier zunächst gegen Unbekannt adressiert.
Weiteres Vorgehen hängt von der Beweislage ab
Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat nun explizit Nachstellung als Prüfmaßstab benannt und den Anfangsverdacht bejaht. Wie es weitergeht, hängt von der Beweislage und möglichen weiteren Tatbeständen ab, die die Ermittler jetzt sichten. Unschuldsvermutung bleibt in allen Verfahrensschritten maßgeblich.




