„Ich breche dir das Genick!“

Schauspiel-Student als Frauenquäler verurteilt

Der Schauspiel-Student wollte seine Ex über die Balkonbrüstung werfen. Sie aber kämpfte wie eine Löwin und konnte sich so retten.

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Der Schauspiel-Student wurde am Dienstag in Berlin verurteilt.
Der Schauspiel-Student wurde am Dienstag in Berlin verurteilt.Pressefoto Wagner

Er packt sie, will sie über die Balkonbrüstung werfen. Sie wehrt sich, kämpft wie eine Löwin. Es folgen drei weitere massive Angriffe. Vor Gericht kam der Schauspiel-Student glimpflich davon.

Vier Angriffe in der Nacht zum 9. Juni 2022. Jeder klingt wie ein Tötungsversuch. Erst ein Beinahe-Balkonsturz vom 4. Stock. Leo R. (27, beide Namen geändert) packte Anna D. (22) in ihrer Wilmersdorfer Wohnung, trug sie zum Balkon, wollte sie über die Brüstung werfen. Sie stemmte sich mit aller Kraft dagegen, schrie um Hilfe. Anwohner wurden aufmerksam, riefen die Polizei.

R. zog die zierliche Frau – auch sie in Ausbildung zur Schauspielerin – zurück in die Wohnung. Er legte seine Hände um ihren Hals: „Ich erwürge dich!“ Sie wehrte sich. Er packte ihren Kopf: „Ich breche dir das Genick.“ Sie hielt dagegen. Er griff zu einer Schere, hielt sie an ihren Hals. Sie bekam ihre Hand dazwischen. Dann stand die Polizei vor der Tür.

Leo R. geständig bereits damals: „Ich habe Schlimmes getan.“ Auch vor Gericht gab er nun alles zu: „Alles, was ich getan habe, ist furchtbar und tut mir wahnsinnig leid.“ Er habe seine Ex nicht töten wollen: „Ich wollte ihr nur Angst machen.“ Der Richter: „Warum folgten nach dem Angriff auf dem Balkon weitere?“ R.: „Einzelne Abläufe haben sich aus der Situation entwickelt.“

Sie lernten sich im Sommer 2021 kennen. Doch immer wieder gab es Streit: „Es war eine toxische Beziehung.“ Ein Hin und Her. R.: „Es gab auch so schöne Momente.“

Der Schauspiel-Student stand alkoholisiert vor ihrer Tür

Drei Wochen zuvor hatten sie sich zwar getrennt, wollten ihrer Beziehung aber noch eine Chance geben. Anna D.: „Wir wollten reden, hatten uns verabredet, ich hatte ein Essen vorbereitet.“ Doch dann stand er alkoholisiert vor ihrer Tür. Für sie war die Chance damit vergeben. Sie forderte: „Geh bitte.“ Er ging auf die Knie, wollte bleiben. Leo R.: „Es war da ein Gefühl der Ohnmacht.“

Seine Verzweiflung schlug um in Wut und Raserei. Er griff sie an. Der Richter: „Vier massive Handlungen.“ Sie erlitt Blutergüsse, eine Schnittverletzung an der Hand, Schmerzen. Der Richter: „Nur weil sie wie eine Löwin gekämpft hat, ist sie körperlich glimpflich davongekommen.“ Die psychischen Folgen aber seien erheblich.

Das Urteil für den Ersttäter: Schuldig der gefährlichen Körperverletzung, von einer versuchten Tötung sei er freiwillig zurückgetreten. Zwei Jahre Haft auf Bewährung, außerdem 5000 Euro Schmerzensgeld an seine Ex. ■