Nach Silvester-Attacke

Raketen-Influencer Atallah Younes seit Monaten in U-Haft

Atallah Younes hatte in der Silvesternacht eine Rakete in ein Fenster gefeuert. Am BER wurde er festgenommen, sitzt seitdem im Knast.

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Raketen-Influencer Atallah Younes sitzt immer noch in U-Haft.
Raketen-Influencer Atallah Younes sitzt immer noch in U-Haft.X

Ein waghalsiges Video, ein spektakulärer Polizeieinsatz – und eine ungewisse Zukunft hinter Gittern. Seit fast zwei Monaten sitzt der Influencer Atallah Younes in Untersuchungshaft in Berlin-Moabit. Die Anklage gegen den 23-Jährigen steht, doch ein Prozesstermin? Fehlanzeige.

Es sollte ein Klick-Garant werden – doch es endete mit Handschellen. In der Silvesternacht ließ sich Younes dabei filmen, wie er in Berlin eine Rakete gezielt in ein offenes Fenster schoss. Ein gefährlicher Spaß, der sofort für Empörung sorgte und die Behörden alarmierte.

Die Staatsanwaltschaft sieht darin nicht nur ein kalkuliertes Risiko, sondern eine ernsthafte Straftat. Der Vorwurf: versuchte schwere Brandstiftung, versuchte gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung. Und das, obwohl sich der Raketen-Influencer aus dem Westjordanland mit dem Mieter der betroffenen Wohnung angeblich versöhnt hatte.

Nur wenige Tage später wollte Younes Deutschland verlassen. Doch am Flughafen BER klickten die Handschellen. Seitdem sitzt er in Moabit in Untersuchungshaft – und das bereits seit fast zwei Monaten. Aber wie lange darf ein Verdächtiger eigentlich ohne Prozess hinter Gittern bleiben?

Untersuchungshaft für Atallah Younes: Wie lange ist das erlaubt?

Eine klare Grenze gibt es nicht. Laut Berliner Strafgerichte darf die U-Haft so lange andauern, wie es nötig ist. Erst ab sechs Monaten gelten strengere Regeln. Dann müssen besondere Gründe vorliegen, warum der Prozess noch nicht stattfinden konnte – zum Beispiel ein besonders komplexer Ermittlungsaufwand.

Die JVA Berlin-Moabit.
Die JVA Berlin-Moabit.Schöning/imago

Fehlen solche Gründe, muss der Haftbefehl aufgehoben werden. Es sei denn, das Oberlandesgericht ordnet eine Verlängerung an.

Der Verteidiger von Younes hatte bereits vor Anklageerhebung einen Haftprüfungstermin beantragt – allerdings vergeblich. Die Staatsanwaltschaft sah Fluchtgefahr und bewertete die Brandstiftung als besonders schweres Delikt.

Wann der Influencer vor Gericht steht, bleibt also weiter offen. Die Anklageschrift wurde noch nicht zur Hauptverhandlung zugelassen, ein Termin ist nicht in Sicht. Bis dahin bleibt Younes auf jeden Fall hinter Gittern – und sein Social-Media-Ruhm weicht der harten Realität einer Knast-Matratze. ■