Tod auf Segeltörn

Prozess: Wurde Thomas B. von seinem Segel-Kumpel ertränkt

Sie segelten von einer Regatta nach Hause, als sich eine Tragödie ereignete. War es ein Mord oder ein Unfall?

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Auftakt des Prozesses wegen Mord gegen einen 65-Jährigen. Der Angeklagte wird verdächtigt, am 1. August 2024 seinen langjährigen Freund vor der schwedischen Küste ertränkt zu haben (Archivbild).
Auftakt des Prozesses wegen Mord gegen einen 65-Jährigen. Der Angeklagte wird verdächtigt, am 1. August 2024 seinen langjährigen Freund vor der schwedischen Küste ertränkt zu haben (Archivbild).dpa

Zwei alte Freunde auf Segeltörn, vor der schwedischen Küste gibt es Zoff. Bis einer von ihnen leblos im Meer treibt. Die Frau des mutmaßlichen Mörders nun im Zeugenstand.

Kurzer Blick von Birgit F. (61) zur Anklagebank. Dort sitzt Andreas F. (65) aus einer Villengegend in Zehlendorf. Drahtiger Mann mit Brille, gestutzter Vollbart. Seit 14 Monaten in U-Haft. Dort heißt er „Matrose“.

Er soll seinen Segelfreund Thomas B. (71, Rechtsanwalt und Skipper) im Sommer 2024 auf dem Heimweg von einer Regatta ertränkt haben. F. bestreitet. B. habe zuerst geschlagen, sei von Bord. „Ich wollte ihn retten.“ Und: „Ich bekam ihn nicht richtig zu fassen.“

Sie hält zu ihm, sagt als Zeugin: „Den 322. Brief an ihn habe ich heute abgeschickt.“ Er dankt mit einem Lächeln. Sie stimmt eine Lobeshymne an: „Die Herzen fliegen ihm zu, er ist sehr hilfsbereit, hat Witz, ist geradeheraus.“

Über sie wurde im Prozess nicht nur angenehm gesprochen. Frau F. habe in der Ehe die Hosen an, sie sei gut betucht, er sei ein „lustiger Vogel“ gewesen und habe eine Art Dienerrolle ausgefüllt, Sex gebe es längst nicht mehr. Psychotherapeutin Birgit F. konterte nun: „Wir haben eine liebevolle und warme Beziehung, die umfasst auch das Sexualleben.“

Segler-Mord: Ehefrau muss als Motiv herhalten

Bizarr: In der Anklage muss die Ehefrau als Motiv herhalten. Andreas F. habe nach einer Prügelei an Bord verhindern wollen, dass die Körperverletzungen bekannt werden – „da er durch ein Strafverfahren insbesondere Ächtung durch seine Ehefrau, von der er finanziell abhängig ist, fürchtete“, so die Staatsanwältin.

Wie ist es mit körperlicher Gewalt? Die Gattin: „Nichts, er hat in 30 Jahren nicht einmal ein Schimpfwort zu mir gesagt.“ Staatsanwältin: „Würden Sie sich trennen, wenn Sie von einer Prügelei erfahren würden?“ Die Gattin: „Was geschah, war Notwehr. Eine schreckliche Tragödie.“

Null Probleme? Die Frau: „Vor einigen Jahren war es Alkohol.“ Schlimme Phase auch mit Depressionen. Doch er habe „alles hervorragend“ hingekriegt, nachdem er seit 2021 nicht mehr im Job im sozialen Bereich war.

Was zeigt das Video?

Thomas B. und Andreas F. lernten sich über eine Kollegin der Psychotherapeutin kennen. Birgit F.: „Es entstand ein netter Kontakt.“ Die Partnerin von B. sei 2008 ihre Trauzeugin geworden – „2009 kauften wir dann ein Haus, fünf Jahre Baustelle, Freundschaften lagen auf Eis.“

Ein Video ist im Prozess ein wichtiges Beweismittel – eine Kamera nahm aus 1000 Meter Höhe von einem Flugzeug aus zufällig zwei Männer im Meer auf. F. soll Skipper B. mit aller Kraft unter Wasser gedrückt haben. Fortsetzung: 27. Oktober. KE