Mit dem Wort „Kuss“ beginnt die Handynachricht, die Andreas F. am 31. August vorigen Jahres an seine Ehefrau Birgit verfasst. „So, Plan steht“, schreibt er dann. „Morgen gehts um 4.30 Uhr los. Bei passendem Wind sind wir in sechs Stunden in Dänemark.“ Wenn sie in Frederikshavn angekommen und nicht zu fertig wären, würden sie von dort „ab nach Hause“ fahren. „Drück uns die Daumen“, bittet Andreas F. seine Frau, schickt einen Kussmund hinterher und beendet die Nachricht mit „Ahoi, sag ich da nur“.
Zu dieser Zeit machen sich Andreas F. und sein Freund Thomas B. nach einem zweieinhalb Wochen langen Segeltörn für die Heimreise bereit. Vor der Küste Hortens in Norwegen hatten die Männer am „International Multihull Meeting 2024“, einer Segelregatta für Mehrrumpfboote, teilgenommen und mit der „Jolly Rose“ – so der Name des Trimarans von Thomas B. – unter den 37 Katamaranen einen der hinteren Ränge belegt. Thomas B., zu dieser Zeit 71 Jahre alt und noch immer als Anwalt in Berlin tätig, soll sich darüber geärgert und seinen Freund dafür verantwortlich gemacht haben. So wird es Andreas F. später berichten.
Am nächsten Morgen setzen die beiden Männer die Segel. Um 6.09 Uhr schickt Andreas F. die bisher letzte Nachricht an seine Ehefrau, die wieder mit einem Kussmund beginnt. „Segeln an sich, also so lange Strecken, ist total langweilig“, heißt es darin. Und Birgit F. antwortet: „Guten Morgen, Kuss, gute Tour.“
Später, als die „Jolly Rose“ bei blauem Himmel, guter Sicht und einer leichten Brise schon Richtung Dänemark segelt, versucht Birgit F. ihren Mann noch einmal telefonisch zu erreichen. Doch im Kattegat, der Meerenge zwischen Schweden und Dänemark, ist der Empfang schlecht. „Ich probiers nachher nochmal, Hoffentlich klappt alles gut. Telefonisch geht gerade nichts. Es klingelt nicht mal“, schreibt sie ihm.
Andreas F. antwortet nicht mehr auf die Nachricht seiner Frau, er kommt auch nicht nach Hause. Nicht an diesem Tag, nicht am folgenden, nicht in den nächsten Wochen oder Monaten. Auch ein Jahr danach ist er noch nicht in das gemeinsame Haus in Berlin-Zehlendorf zurückgekehrt. Denn der 65-Jährige sitzt seit dem 1. August 2024, also seit mehr als 14 Monaten, in Untersuchungshaft – zunächst in Schweden, seit November in Berlin.
Birgit F. darf ihren Mann nur einmal im Monat in der Untersuchungshaftanstalt in Moabit besuchen, nur einmal in der Woche zehn Minuten mit ihm telefonieren. Immer ist ein Wachtmeister dabei. Auch die Briefe, die sich die Eheleute schreiben, werden kontrolliert.
Es sind harte Auflagen. Denn die Staatsanwaltschaft wirft Andreas F. eines der schwersten Verbrechen vor, das im Strafgesetzbuch verankert ist: Mord. Der 65-Jährige soll seinen Freund Thomas B. am späten Vormittag des 1. August vorigen Jahres im Kattegat heimtückisch ertränkt haben.

Seit Anfang Juli dieses Jahres muss sich Andreas F. vor einer Schwurgerichtskammer des Berliner Landgerichts verantworten. Und der Vorsitzende Richter Thomas Groß hat das Verfahren, das ursprünglich Anfang dieses Monats mit einem Urteil enden sollte, mittlerweile bis in den Januar hinein terminiert. Ende Oktober wird Birgit F. als Zeugin erwartet. Die Frau, die wohl noch immer zu ihrem angeklagten Mann hält, die Frau, die bei der Staatsanwaltschaft für das Motiv der Tat herhalten muss.
Andreas F. ist ein drahtiger Mann mit Brille. Die grauen Haare trägt er kurz geschnitten, den Vollbart ordentlich gestutzt. Er hat einmal den Beruf eines Werkzeugmachers gelernt, sich bis zur Rente um Behinderte gekümmert.
Bekannte des Ertrunkenen, die den Angeklagten während des Segeltörns kennenlernten, beschreiben sein Verhältnis zu Thomas B. mit „best buddys“. Einer von ihnen nennt den Angeklagten „dauerfröhlich“. Von Mitgefangenen und Wachtmeistern wird Andreas F. selten mit Namen angesprochen. In der Haftanstalt heißt er nur „Matrose“.
Drückte F. den Freund in Tötungsabsicht unter Wasser?
Von Leichtigkeit ist im Gesicht des Angeklagten vor Gericht nichts mehr zu spüren, er schaut dauerernst, schüttelt ab und an leicht den Kopf, als könne er das Geschehen um sich herum nicht verstehen. Nicht den Vorwurf der Staatsanwältin, die davon ausgeht, dass Andreas F. nach einem Streit dem über Bord gegangenen Freund nachgeschwommen sei und ihn „in Tötungsabsicht mit aller Kraft unter Wasser“ gedrückt habe. Bis Thomas B. ertrunken war. Nicht die Aussagen von Zeugen, die die letzten Minuten im Leben des Anwalts von Bord eines nahen Segelschiffs erlebt haben. Sie stützen den Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Andreas F. bestreitet den Mord vehement und beteuert: „Ich wollte Thomas nicht umbringen, ich wollte ihn retten.“
Im Gerichtssaal sitzt ihm Petra S. gegenüber, die einstige Partnerin des Ertrunkenen. Sie vertritt ihren 16-jährigen Sohn. Der Junge ist Nebenkläger, Thomas B. war sein Vater. Offenbar glaubt die 55-Jährige den Beteuerungen des Angeklagten nicht. Nach einem Verhandlungstag Anfang August soll sie ihm ein „Ich krieg dich“ zugeraunt haben. Wachtmeister hörten die wie eine Drohung klingenden Worte, die nun auch eine Rolle spielen im Prozess.
Andreas F. und Thomas B. lernten sich über ihre Frauen kennen, die Psychotherapeutinnen sind. Das war vor 30 Jahren. Seitdem half der handwerklich begabte Angeklagte seinem Freund beim Werkeln am Schiff oder beim Ausbau einer Natursteinscheune in Brandenburg. Im Gegenzug vertrat der Jurist seinen Freund anwaltlich. Beide teilten die Leidenschaft fürs Segeln.
Auch die Frauen harmonierten anfänglich miteinander. Petra S. war bei der Hochzeit sogar die Trauzeugin von Birgit F. Doch vor sieben Jahren brach der Kontakt zwischen ihnen ab. Im Prozess erzählt die einstige Partnerin von Thomas B., dass der Angeklagte „ein lustiger Vogel“ gewesen sei, die Hosen in der Ehe jedoch seine Frau angehabt, er eine Art Dienerrolle ausgefüllt habe. Birgit sei es auch gewesen, die mehr Geld verdient habe als er.
War Andreas F. auf seine Frau angewiesen, wenn es um Geld ging? Und liegt darin womöglich das Motiv für den mutmaßlichen Mord? Staatsanwältin Katharina Ostendorf ist überzeugt davon. Andreas F. soll am Tattag zunächst bei einer gewalttätigen Auseinandersetzung an Bord seinen Freund mit einem Eisenstück auf den Kopf geschlagen haben.
Um diese Körperverletzung zu vertuschen, beging der Angeklagte den Mord, so steht es in Ostendorfs Anklage. Denn Andreas F. soll befürchtet haben, von seiner Frau, von der er finanziell abhängig gewesen sei, geächtet zu werden. Ein Tötungsverbrechen, um einen Schlag auf den Kopf zu verschleiern – einen Hieb, der nicht einmal zu einer schweren Verletzung führte? Es klingt konstruiert. Zumal Andreas F. eine auskömmliche Rente und auch Geldanlagen haben soll.
Küstenwache filmte aus 1000 Metern Höhe
Doch es gibt ein Video vom Tattag, aufgenommen von einem Flugzeug der schwedischen Küstenwache aus 1000 Metern Höhe. Es zeigt nicht die Gewalttätigkeiten an Bord, jedoch den zweiten Akt im Wasser. Es sind hochauflösende Bilder, die manchmal von der Sonne verblendet sind. Sie könnten durchaus den Schluss zulassen, dass Thomas B. am Ende absichtlich unter Wasser gedrückt wurde. Aber auch eine andere Interpretation ist möglich. Und es gibt die Zeugen von dem andern Segelschiff, der „Laura“. Die Crew beobachtete aus nächster Nähe, was passierte. Ohne wirklich zu helfen.
An jenem ersten Augusttag segelte die „Jolly Rose“ vor der Küste Schwedens die letzte Etappe bis nach Dänemark. Es ist unklar, wie das tödlich endende Geschehen seinen Anfang an Bord des Trimarans nahm. Nur zwei Männer waren dabei. Der eine ist tot, der andere sitzt auf der Anklagebank.
Andreas F. hat ausgesagt, sein Freund habe ihn damals auf der „Jolly Rose“ gefragt, ob er in zwei Jahren wieder bei der Regatta dabei sei. Er habe in seiner flapsigen Art geantwortet, nur, wenn der Trimaran sicher segeln könne. Dann zählte er die Probleme auf: Der Motor funktionierte nicht richtig, es gab ein Leck an der verschraubten Pinne, die Schwimmwesten fehlten.

Was dann geschah, beschreibt der Angeklagte so: „Mach mein Boot nicht schlecht“, soll der Skipper schon etwas gereizt geantwortet und angefangen haben, am Leck der Pinne herumzuschrauben. Zu diesem Zweck nahm er auch einen Metallbügel aus der Halterung des Rettungsrings. „Hör auf damit, nicht beim Segeln“, sagte Andreas F., um seinen Freund von der Schrauberei auf dem Meer abzubringen und den Metallbügel der Rettungsring-Halterung wieder einzusetzen.
Daraufhin habe ihm Thomas B. unvermittelt und hart mit der Faust ins Gesicht geschlagen. In einer der ersten Vernehmungen im schwedischen Göteburg berichtete Andreas F. von tollen Wochen. „Aber mitten auf dem Wasser wurde Thomas von Dr. Jekyll zu Mr. Hyde.“
Der Angeklagte will abwehrend die Hände gehoben haben, daraufhin soll sich der Skipper in den kleinen Finger der rechten Hand des Freundes verbissen haben. Bis es blutete. Um ihn abzuwehren, zog ihm Andreas F. nach eigenen Worten den Metallbügel über den Schädel.
Der Kampf verlagerte sich auf eines der blauen Netze, die den Rumpf mit den Auslegern verbindet. Andreas F. schildert, wie er unter seinem Freund gelegen, ihm im Abwehrkampf womöglich am Hals gepackt und ihn kraftvoll weggedrückt habe. Bei der Obduktion der Leiche von Thomas B. sollen Rechtsmediziner eine linksseitige Fraktur des Schildknorpels und des Zungenbeins festgestellt haben, die von massiver stumpfer Gewalt stammen könnte, nicht aber von einer dauerhaften Halskompression.
Schließlich soll es dem Angeklagten gelungen sein, seinen Freund ins Wasser zu schieben. Der Angeklagte gibt an, dass er zunächst froh gewesen sei, weil er gedacht habe, Thomas würde sich im Wasser abreagieren und der Zorn verfliegen.
Doch es kam anders. Der Anwalt war ein guter Schwimmer, machte offenbar aber keine Anstalten, zurück zum Boot zu gelangen. Der Trimaran stand noch unter Segel, der Motor sprang nicht an, und offenbar war auch das Schwert nicht im Wasser, das ein Abdriften des Bootes verhindern soll. Andreas F. hatte selbst ein Stahlrumpf-Segelboot, allerdings wenig Erfahrung mit einem Trimaran. So fuhr das Boot noch neun Minuten weg von dem Freund im Wasser. Das belegen wohl die GPS-Daten.
Andreas F. gibt an, in die Kajüte gerannt zu sein, um einen Notruf abzusetzen. Doch nach eigenen Worten fand er das Funkgerät nicht. Als er wieder an Bord kam, hatte er seinen Freund zunächst aus den Augen verloren, fand ihn jedoch in dem leicht welligen Wasser wieder, manövrierte den Trimaran im schlingernden Kurs in dessen Richtung. Etwa 45 Minuten trieb Thomas B. nun schon in dem etwa 18 Grad kalten Wasser.
Hätte Andreas F. in der Dreiviertelstunde nicht einfach wegsegeln können, wenn er seinen Freund hätte umbringen wollen? Das Meer hätte alle Spuren verwischt. Denn danach war es zu spät, die Tat ohne Zeugen zu begehen.
Es muss kurz nach 11 Uhr gewesen sein, als die „Laura“ eintraf. An Bord des Segelschiffs: ein Paar aus Bielefeld, die 54-jährige Katja F. und ihr Partner. Rund 20 Minuten soll die „Laura“ um den Mann im Wasser und den Trimaran gekreist sein – bis zum bitteren Ende.
Crew der „Laura“ wollte keinen fremden Mann an Bord
Vor Gericht erzählt Katja F., eine gelernte Krankenschwester, ihre Sicht der Dinge. Ein Mann schwamm im Wasser. „Helft mir, helft mir“, rief er ihnen zu. Die Seglerin wunderte sich: Sieht er das Boot hinter sich nicht? Warum fragt er uns? Der andere Mann auf dem Trimaran schien genervt und rief: „Fahrt weiter, ich habe alles in Griff.“ – „Wir wollen sehen, dass du ihn herausholst“, hätten sie geantwortet.
„Es war wie ein Theater, wie ein schlechter Film“, erzählt Katja F. Sie habe Hilfe holen wollen, doch der Mann auf dem Trimaran habe protestiert. „Nein, wir haben getrunken“, erklärte er seine Ablehnung. Dann habe der Segler von der „Jolly Rose“ den Rettungskragen ins Wasser geworfen. „Wir hatten keine Veranlassung, einen fremden Mann an Bord zu nehmen“, erklärt Katja F.
Über Funk alarmierte sie schließlich doch die Küstenwache. Was dann geschah, hat ein Flugzeug der Behörde aufgenommen, das sich wegen eines Ölteppichs schon in der Luft befand. Ausgestattet mit zwei Hightechkameras kreiste es über dem Drama im Kattegat.
Auf dem Video ist zu sehen, wie es Andreas F. schließlich gelang, seinen 81 Kilogramm schweren Freund auf das Boot zu hieven. Dann lagen sie auf dem Netz des rechten Auslegers.
Diese Szene hielt Katja F. aus nächster Nähe in einem gestochen scharfen Foto fest, das sie von der „Laura“ mit ihrem Handy gemacht hatte und noch am selben Tag der Küstenwache übergab. Darauf ist zu sehen, wie ein Mann mit nacktem Oberkörper und roter Hose auf dem Netz zwischen Rumpf und rechtem Ausleger hängt und seinen rechten Arm um den Oberkörper des rücklings auf ihm liegenden Geretteten schlingt. Auch ein Bein umklammert den Mann. Vielleicht ein Kampf? Zu erkennen ist auch Blut. Ein beklemmendes Bild.
In seiner Vernehmung in Schweden, die aufgezeichnet wurde und im Prozess zu sehen ist, sagt Andreas F., er habe seinen zappelnden Freund einfach nur festhalten wollen, ihm gesagt, er solle stillhalten. Sonst würde es in einer Katastrophe enden. Sein Freund habe ihn angeschaut, als wenn er völlig irre geworden sei. „Das war überhaupt nicht mehr Thomas.“
Um 11.39 Uhr zeichneten die Kameras des Flugzeugs auf, wie der vermutlich völlig unterkühlte Anwalt von dem schlecht gespannten Netz wieder ins Wasser rutschte. Zunächst hielt er noch eine Rettungsleine in der Hand, drehte sich im Wasser auf den Rücken. Auf dem Video ist zu sehen, wie Thomas B. eine Minute später die Leine losließ und wegtrieb von der „Jolly Rose“, die Segeljacke aufgeblasen wie ein Ballon.
Andreas F. versuchte, die „Schwabbeljacke“ zu greifen
Um 11.41 Uhr warf die Besatzung der „Laura“ eine Rettungskrause ins Wasser. Und Andreas F. sprang seinem Freund hinterher. In der Anklage steht, er habe befürchtet, Thomas B. könne gerettet werden und von dem körperlichen Angriff des Angeklagten berichten. Andreas F. erklärt dagegen, er habe seinen Freund gesehen, mal über und mal unter Wasser. Deswegen sei er ihm hinterhergeschwommen.
Andreas F. näherte sich dem Mann im Wasser von hinten. Die Staatsanwältin sagt, er habe damit für seine Tat den Überraschungseffekt und die darauf beruhende Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt. So wird das Mordmotiv der Heimtücke definiert.
Ein Rettungsschwimmer und Ausbilder, der im Prozess als Sachverständiger auftritt, erklärt, dass man sich einem Ertrinkenden immer von hintern nähern sollte. Damit verhindere man, dass der Retter selbst unter Wasser gedrückt werde. „Ertrinkende sind in Todesangst, sie greifen nach allem, was sie kriegen können.“
Der 52-jährige Experte für die Rettung Ertrinkender aus Binnenseen hat das Video der Küstenwache gesehen. Er sagt zu den letzten Sequenzen, es habe nicht nach Rettung ausgesehen, Andreas F. habe nicht aktiv versucht, den Kopf des Ertrinkenden über Wasser zu halten.
Auf dem Video ist zu sehen, wie Andreas F. nach seinen Freund griff, der dann jedoch unterging. Als Thomas B. wieder auftauchte, war der Angeklagte wieder bei ihm. Was wie ein Hinunterdrücken aussieht, kann Andreas F. erklären. Er habe versucht, diese „Schwabbeljacke“ aus glattem Stoff zu greifen. Sein Freund sei ihm jedoch entglitten.
Dann fasste Andreas F. den Anwalt, zog ihn bäuchlings hinter sich her zu der Rettungskrause der „Laura“. Doch Katja F. und ihr Partner nahmen die beiden Männer nicht an Bord. Als der Rettungshubschrauber erschien, holten sie das Rettungsgerät wieder ein. Der sachverständige Rettungsschwimmer sagt dazu, dass dadurch wertvolle Minuten im Kampf um das Leben von Thomas B. vergeudet worden seien.
Auch der Helikopterpilot aus Schweden, der die letzten Sekunden miterlebt hat, ist als Zeuge geladen. Der 64-Jährige berichtet, dass nur einer der beiden Männer im Meer mit dem Kopf über Wasser war. „Es sah so aus, als wenn eine Person die andere Person unter Wasser hält“, sagt der Pilot.
„Haben Sie gesehen, dass der Mann die andere Person runtergedrückt hat?“, will der Vorsitzende Richter von ihm wissen. Er sei sich nicht sicher, antwortet der Zeuge. Er weiß nur noch, dass der Mann von der im Wasser treibenden Person abgelassen habe und in Richtung des Trimarans geschwommen sei – „wie ein Urlauber im Sommer“. Das sei sehr eigenartig gewesen. Der Angeklagte sagt, die Rotoren hätten das Wasser so stark aufgewirbelt, dass er seinen Freund habe loslassen müssen.
Thomas B. war mindestens eine Stunde im Wasser, als er von einem Retter des Hubschraubers aus dem Wasser geholt wurde. Sein lebloser Körper hatte zu dieser Zeit eine Temperatur von 32,5 Grad. Reanimationsversuche blieben erfolglos.
Experten gehen davon aus, dass der Anwalt aufgrund seiner geringen Körpertemperatur in den Bereich kam, in dem eine sogenannte Kälteidiotie auftreten kann. Dabei zeigen sich stark unterkühlte Menschen verwirrt und handeln irrational.
Angeklagter sieht Video: „Oh Gott, ist das grausam“
Andreas F. wurde noch am selben Tag festgenommen. Als er bei seiner Vernehmung erstmals das Video vom Ertrinken seines Freundes sah, brach er in Tränen aus, atmete schwer und sagte: „Oh Gott, ist das grausam.“