Prozess

Knast für Hundehalter nach drei Beiß-Attacken

Sein Mischling namens Bandit verletzte mehrfach Menschen bei Gassigehen. Jetzt hatte die Richterin genug und schickte den Besitzer ins Gefängnis.

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Der Angeklagte Steven U. (37) mit seinem Verteidiger.
Der Angeklagte Steven U. (37) mit seinem Verteidiger.Pressefoto Wagner

Ignoranter geht es kaum: Ein Hundehalter wird nach einer Beißattacke seines Tieres verurteilt. Nur drei Wochen später fällt der Rüde über zwei Frauen her. Herrchen kassierte nun Knast.

Steven U. (37) auf der Anklagebank. Dreimal biss sein Mischlingshund Bandit (3) zu. Am 24. August 2024 griff der Rüde in Treptow erst eine Kauffrau (52) an, verletzte 15 Minuten später eine Berlin-Besucherin (59) schwer – „er biss mir ein Stück Fleisch aus dem Bein“. Am 17. März dann eine dritte Attacke: Bisse in die Unterschenkel eines Passanten (43).

Der Richterin fehlen die Worte

Die Richterin: „Mir fehlen die Worte! Ich verurteile sie zu acht Monaten Haft auf Bewährung nach einem Hundebiss, doch drei Wochen später läuft derselbe Hund wieder an einer viel zu langen Leine.“

Besonders schlimm traf es Katrin J. aus Torgau (Sachsen). Sie war mit einer Freundin unterwegs, stand gerade auf dem S-Bahnhof Treptower Park. Die Frau: „Plötzlich spürte ich einen furchtbaren Schmerz im Rücken, dann brannte es im Gesäß.“

Sie ging zu Boden: „Ich sah nur die Hundeschnauze, das Tier hatte sich in mein Bein festgebissen.“ Als Helfer kamen, habe sich der Mann mit dem schwarz-weißen Hund aus dem Staub gemacht.

Frau musste nach Hundebiss notoperiert werden

Katrin J. kam in ein Krankenhaus – einer Not-OP folgten fünf weitere schmerzhafte Eingriffe. Einen Monat in der Klinik, die Wunde heilte lange nicht – „eine tiefe Narbe wird bleiben“. Und sie könne nur noch drei Stunden am Tag arbeiten – „längere Strecken kann ich nicht mehr laufen“. Bis heute ist auch Angst geblieben – „immer befürchte ich, dass ein Hund hinter mir ist“.

Steven U. (arbeitslos, 20 Vorstrafen) nuschelte: „Tut mir wirklich leid.“ Es sei nicht seine Absicht gewesen, es sei auch der Hund seiner Ex, er habe ihn nur ausgeführt, nicht mit Attacken gerechnet. Sein Verteidiger plädiert auf Geldstrafe oder Bewährung wegen fahrlässiger Körperverletzung

Die Richterin aber knallhart: „Zwei Jahre Haft ohne Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen. Sie als Hundehalter haben immer dafür zu sorgen, dass Verletzungen vermieden werden.“ Und: „Dieser Hund ist gefährlich, er gehört in amtliche Verwahrung.“ KE.