Irres Gerichtsurteil

Kampf-Stalker terrorisierte Ex-Freundin und Nebenbuhler – Freispruch!

In Tarnjacke kam der Kampf-Stalker in den Berliner Gerichtssaal. Er hatte das Leben seiner Ex in eine gewalttätige Hölle verwandelt.

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Alexander T. (45) vor Gericht. Seine Tarnjacke hängte er später über den Stuhl, hörte dann mit gefalteten Händen die Vorwürfe.
Alexander T. (45) vor Gericht. Seine Tarnjacke hängte er später über den Stuhl, hörte dann mit gefalteten Händen die Vorwürfe.Pressefoto Wagner

Er terrorisierte seine Ex, ihren neuen Freund, ihre Mutter. Ein Stalker, der monatelang anderen das Leben zur Hölle machte.

Der Lagerist nun vor Gericht: Alexander T. (45). Seine Tarnjacke hängte er über den Stuhl, hörte dann mit gefalteten Händen die Vorwürfe.

Als Jessica D. (42, alle Namen geändert) nach etwa drei Jahren von Trennung sprach, nahm er es nicht so ernst. Nur eine Pause, redete er sich ein. Doch dann trat ein anderer Mann in ihr Leben: Philipp K. (34). Die Wut von T. richtete sich zunehmend gegen den jüngeren Rivalen.

Er lauerte seiner Ex und ihrem neuen Freund auf, lauschte nachts an Wohnungstüren, klingelte Sturm, leuchtete mit einem Laserpointer in die Wohnung, brüllte und beschimpfte das neue Paar obszön, es kam zu körperlicher Gewalt.

Kampf-Stalker trat die Wohnungstür ein

Im Frühjahr 2022 begann der Terror. D. und K. gingen zur Polizei, erwirkten beim Amtsgericht Pankow am 10. August und 14. September Beschlüsse nach dem Gewaltschutzgesetz: Auf weniger als 50 Meter durfte sich T. nicht mehr nähern.

Am 11. August trat er die Wohnungstür des Rivalen aus Reinickendorf ein, warf eine Leiter nach K., drosch mit einem Staubsaugerrohr auf ihn ein. K. griff in seiner Not nach einem Messer, verletzte T. schwer.

Der Stalker unbeeindruckt: Er setzte seine wütende Jagd fort. 26. August. T. tauchte wie aus dem Nichts an einer Haltestelle auf, verpasste seiner Ex eine Kopfnuss –„Schlampe“, brüllte er. Die Frau erklärte voller Angst bei der Polizei: „Wenn ich ihn sehe, verstecke ich mich.“

Der Nachsteller ließ nicht locker. Bewarf K. mit einer Kastanie und krakeelte. Stand an einem anderen Tag plötzlich neben Jessica D., als sie Geld am Automaten abhob. „Hast noch Schulden bei mir“, schnarrte er und nahm einen Schein.

Im März erfolgte die Festnahme des Kampf-Stalkers

Hass-Tiraden und Drohungen über WhatsApp. Schikanen und Gemeinheiten Woche für Woche. 11. Oktober: Katzenstreu vor ihrer Wohnung. Dann klingelte er Sturm bei ihrer Mutter, brüllte herum, forderte Kontakt.

Er bewarf bei einer nächsten Attacke das Liebespaar mit einer großen Schraube. Er klingelte nachts und drohte Philipp K. Schläge an. Er kündigte an einer Haltestelle an: „Warte mal ab, du wirst noch sehen“.

Am 13. März dann die Festnahme des Stalkers. Nach drei Monaten kam er wieder frei. Über seinen Verteidiger nun ein Geständnis: „Alles zutreffend, er befand sich in einer manischen Phase. Es tut ihm leid, dass es so eskaliert ist.“ T. habe die Trennung inzwischen überwunden – „es wird nichts mehr passieren“.

Im Jahr 2022 wurden 21.436 Fälle von Stalking in Deutschland polizeilich erfasst. Experten sind überzeugt: Die Dunkelziffer liegt weit darüber. Die meisten dieser Straftaten kommen nach zerbrochenen Beziehungen vor. Mit einem Anteil von rund 80 Prozent sind die Opfer meist Frauen.

Seit 2007 ist Stalking – juristisch „Nachstellung“ - eine Straftat. T. allerdings kann laut Gutachten nicht verurteilt werden: Seine Steuerungsfähigkeit sei wegen einer erheblichen Erkrankung aufgehoben gewesen. Der Richter: Freispruch, doch eine Entschädigung für die Haft „ist zu versagen“.