In einem Bundestagsgebäude

Klima-Kleber löst falschen Feueralarm aus – vier Monate Haft

Kevin H. (31) ist der zweite Aktivist der Letzten Generation, der für seine Aktionen ins Gefängnis muss.

Teilen
Mit dicker Sonnenbrille: Klima-Kleber Kevin H.  (31) im Gerichtssaal des Amtsgerichts Tiergarten.
Mit dicker Sonnenbrille: Klima-Kleber Kevin H. (31) im Gerichtssaal des Amtsgerichts Tiergarten.Pressefoto Wagner

Klima-Kleber geben sich im Amtsgericht die Klinke in die Hand: Während Kevin H. (31) für vier Monate in den Knast soll, kam Dieter R. (65) mit 150 Euro Geldbuße davon.

Lesen Sie auch: Gerichtsurteil: Wer in Berlin lebt, muss Hunde-Lärm ertragen!>>

Schock im Saal 1101 für Informatiker H.: „Bewährung kommt nicht in Betracht.“ Um vier Aktionen zwischen 29. Juni und 31. Oktober ging es – zweimal festgeklebt auf einer Straße und Stau verursacht, einmal ans Geländer einer Schilderbrücke gekettet, einmal falschen Feueralarm ausgelöst in einem Bundestags-Bürogebäude. Es ging nun um Nötigung, Widerstand und Missbrauch von Notrufen.

Die Richterin: Straßenblockaden sind „keine tolerierbaren Mittel“

Die Richterin: „Straßenblockaden sind Nötigung.“ Verwerflich sei es, Stau zu verursachen, um für das eigene Ziel möglichst große Aufmerksamkeit zu bekommen. Die Versammlungsfreiheit gebe kein Recht, Autofahrer zu instrumentalisieren.

Als der in Cottbus aufgewachsene H. am 11. Oktober im Paul-Löbe-Haus am Rande einer SPD-Veranstaltung (Thema: Umweltkriminalität) die Scheibe eines Brandmelders einschlug, war er bereits nach früheren Aktionen der Klima-Gruppe Letzte Generation rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt.

Klima-Kleber Kevin H. hat keine positive Sozialprognose

Die Richterin: „Trotz der Strafe und weiterer Verfahren änderte sich sein Verhalten nicht.“ Es sei „kein Sinneswandel“ erkennbar, keine positive Sozialprognose aus ihrer Sicht. So sei keine Bewährungsstrafe drin.

Damit wurde in Berlin zum zweiten Mal auf Knast gegen einen Klimaaktivisten entschieden. Im April bekam Maja W. (24) vier Monate Haft.

H. saß im dunklen Anzug und mit Sonnenbrille vor der Richterin. Aktionen gab er pauschal zu: „Es braucht den zivilen Ungehorsam. Die Gründe, die Klimakatastrophe, sind offensichtlich.“ Sein Anwalt: „Er ist nicht krawalltouristisch unterwegs.“ Und der falsche Feueralarm sei Symbolik: „Ist Zeit, Alarm zu schlagen.“

Lesen Sie auch: Polizei räumt besetzte Wohnung in Neuköllner Hermannstraße>>

Für R. gab es dagegen im Saal 4092 im Prozess um zwei Straßenblockaden keine Verurteilung wegen Nötigung. „Nur“ 150 Euro Geldbuße, weil er der Verfügung über die Auflösung der Versammlung nicht nachgekommen sei.