Das stank zum Himmel: Der Nachbar kippte vom Balkon eine „gelbe, übelriechende Flüssigkeit“. Diese und weitere Vorfälle brachten den Zoff im Wohnhaus nun vors Berliner Amtsgericht.
Der Kreuzberger Klaus W. (54) auf der Anklagebank. Beruflich schon viel rumgekommen, war einst Flugbegleiter, dann Projektmanager, nun sieht er sich als freiberuflicher Künstler. Er wohnt im 7. Stock eines gepflegten Hauses. Die Nachbarschaft allerdings fühlt sich terrorisiert durch den Mann, der sich als Künstler sieht.
Drei Vorfälle aus dem letzten Jahr kamen zur Anklage – wohl nur der Gipfel. Mit den Worten: „Was willst du noch auf den Kopf kriegen?“ habe er Urin von seinem Balkon gekippt. Opfer der Ekel-Attacke: Eine Studentin (25), die gerade Blumen goss. Die Frau: „Mich traf die Flüssigkeit, ich musste mich übergeben.“ Sie rief die Polizei.
In einem anderen Fall ritzte er laut Anklage ein großes Herz in die Eingangstür des Wohnhauses. Einmal warf er eine Glasflasche vom Balkon. Der betroffene Nachbar (63): „Erst kam ein Blumenstrauß geflogen, dann eine Flasche. Sie zersplitterte vor meinen Füßen.“
Ein Nachbar, der seit Längerem nerven soll. Die Studentin: „Einmal lagen auf der Fußmatte dreckige, stinkende Socken.“ Mehrmals sei die Polizei wegen W. gerufen worden. Die Studentin: „Ich fahre ungern mit dem Fahrstuhl, habe große Angst vor ihm“.
Der Ex-Flugbegleiter behauptete frech, Urin war es nicht
Der Zoff schaukelte sich hoch. Der mutmaßliche Störenfried hörte es nun kopfschüttelnd: „Ein Wort nur: nein, es ist lächerlich – alles nur aufgebauscht!“ Entrüstet trat er vor der Richterin auf: „Urin war es definitiv nicht! Ich soll zu so einer Person gemacht werden.“
Das Gericht allerdings hielt die Zeugen für glaubwürdig – außerdem gibt es Fotos und Aussagen von Polizisten. „Urin, das ist sehr eklig! Es ist Körperverletzung, wenn es zu einer starken Ekel-Reaktion wie Erbrechen kommt.“
Schuldig zudem der versuchten gefährlichen Körperverletzung wegen des Flaschenwurfs sowie der Sachbeschädigung. Die Richterin: „Traurig, dass es so eskalierte.“ Sie redete dem Angeklagten ins Gewissen: „Ihre Nachbarn leiden unter Ihrem Verhalten. Sie haben sich strafbar gemacht. Sie wollen doch dort wohnen.“
Das Urteil: 3000 Euro Strafe (120 Tagessätze zu je 25 Euro). Die Richterin: „Ich appelliere: Künftig keinen Streit mehr, es wird immer teurer.“ Ob W. Rechtsmittel einlegt, blieb zunächst offen.