Friedrichsfelde

Polizeieinsatz in der Tram: Mann mit Messer bedroht Fahrgäste am Tierpark

Chaos an der Tram-Haltestelle Am Tierpark: Ein 50-Jähriger bedrohte Fahrgäste mit einem Messer, beschädigte die Bahn und leistete heftigen Widerstand.

Author - Sebastian Krause
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Bei einem Polizeieinsatz an der Tram‑Haltestelle <a href="https://www.berliner-kurier.de/topics/tierpark-berlin">Am Tierpark</a> in <a href="https://www.berliner-kurier.de/topics/friedrichsfelde">Friedrichsfelde</a>&nbsp;muss die Polizei einen sogenannten Taser einsetzen. (Symbolbild)
Bei einem Polizeieinsatz an der Tram‑Haltestelle Am Tierpark in Friedrichsfelde muss die Polizei einen sogenannten Taser einsetzen. (Symbolbild)Rolf Vennenbernd/dpa

Schock an der Tram‑Haltestelle Am Tierpark in Friedrichsfelde. Am Montagnachmittag gegen 15.45 Uhr ist ein 50‑Jähriger mit einem Messer in eine haltende Straßenbahn eingestiegen, hat dort Fahrgäste bedroht und mit der Klinge Sitze sowie Scheiben beschädigt. Das berichtet die Berliner Polizei.

Mann leistet erheblichen Widerstand

Die Passagiere flüchteten aus der Tram. Eintreffende Einsatzkräfte forderten den Mann auf, das Messer fallen zu lassen und sich auf den Boden zu legen. Stattdessen bewegte er sich mit der Waffe weiter.

Polizei muss Taser einsetzen, um Täter zu stoppen

Erst die Androhung eines Taser-Einsatzes brachte ihn dazu, sich hinzulegen. Das Messer hielt er jedoch weiter in der Hand. Beim Zugriff nahmen die Beamten ihm die Klinge ab. Dabei stellten sie eine erhebliche Handverletzung fest.

Gegen die Festnahme und ärztliche Versorgung leistete der 50‑Jährige hartnäckigen, erheblichen Widerstand, der nur durch den Einsatz des Tasers gebrochen werden konnte. Anschließend brachten ihn die Rettungskräfte ins Krankenhaus, wo er wegen der Handverletzung notoperiert wurde.

Tat begeht viele Straftaten

Eine toxikologische Untersuchung ergab, dass der Tatverdächtige unter Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Er muss sich nun wegen des Verdachts der Bedrohung, gefährlichen Körperverletzung, Sachbeschädigung und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.

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