Schleuser aufgeflogen

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Die in Berlin gestohlenen Blanko-Dokumente wurden von Schleusern missbräuchlich genutzt. Einer steht jetzt vor Gericht.

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Aufenthaltstitel sind begehrt. Gestohlene Blanko-Ausweise tauchten jetzt bei Schleusern auf.
Aufenthaltstitel sind begehrt. Gestohlene Blanko-Ausweise tauchten jetzt bei Schleusern auf.Steinach/imago

Gegen Bezahlung verschafft eine Gruppe vor allem türkischen Staatsangehörigen illegale Aufenthaltstitel. Immer wieder werden dabei Blanko-Dokumente genutzt, die aus Berliner Behörden gestohlen wurden.

Ein mutmaßlicher Schleuser steht nach einer Tatserie vor rund fünf Jahren vor dem Berliner Landgericht. Der 58-Jährige hat laut Staatsanwaltschaft eine zentrale Rolle in einer Gruppe gespielt, die überwiegend türkischen Staatsangehörigen gegen Bezahlung illegale Aufenthaltstitel verschafft haben soll. Dabei seien immer wieder Blanko-Dokumente genutzt worden, die aus Einbrüchen in Berliner Behörden stammten.

16 Fälle in der Zeit von Januar 2018 bis Ende Juli 2019 werden dem Angeklagten zur Last gelegt. Zu Beginn des Prozesses am Montag gab der Mann eine Beteiligung an einigen Taten zu. Er sei aber nicht Organisator und Kopf der Gruppierung gewesen.

16 Fälle werden dem Schleuser zur Last gelegt

Bandenmitglieder hatten laut Anklage in den meisten Fällen gestohlene Blanko-Aufenthaltstitel mit gefälschten Behördenstempeln versehen und in originale Reisepässe eingebracht. Diese seien dann durch Waschen oder sonstige Einwirkungen unbrauchbar gemacht worden, um bei der zuständigen Botschaft neue Pässe zu beantragen.

Nach erneuter Ausstellung hätten die ausländischen Staatsbürger in Begleitung von Bandenmitgliedern Berliner Bürgerämter aufgesucht, um sich ihren scheinbar legalen Aufenthalt durch Eintragung eines neuen Aufenthaltstitels im neuen Pass bestätigen zu lassen. Bis zu 16.000 Euro hätten geschleuste Personen gezahlt.

Mutmaßlicher Schleuser kann zum Diebstahl der Blanko-Pässe nichts sagen

Der 58-Jährige erklärte über seinen Verteidiger, die Anklage gegen ihn sei „in vielen Punkten unzutreffend“. Er habe das Geschehen nie geleitet und könne auch nichts zu dem Diebstahl der Dokumente aus Berliner Behörden sagen. Er selbst habe in einigen Fällen „Kunden“ an einen Mann vermittelt, der der Organisator der Schleusungen gewesen sei. Dieser habe dann „die Einzelheiten erledigt und den größten Teil des Geldes erhalten“.

Gegen den Angeklagten, der nicht vorbestraft ist, war bereits im Oktober 2019 Haftbefehl erlassen worden. Festgenommen wurde er schließlich im Januar 2024 in Griechenland, Ende Februar wurde er nach Deutschland ausgeliefert. Rund zwei Monate später wurde er von weiterer Untersuchungshaft verschont. Für den Prozess wegen bandenmäßigem Einschleusen von Ausländern und Urkundenfälschung sind sechs weitere Verhandlungstage bis zum 3. Juli vorgesehen. ■