Sie stellten ihre mit orange-gelber Farbe bekleckerten Tatort-Klamotten wie Trophäen zur Schau: Nach der Farbattacke auf das Brandenburger Tor standen gestern zwei Klima-Kleber vor Gericht.
Jan S. (21) und Maximilian H. (20) waren dabei, als am 17. September Berlins wichtigstes Wahrzeichen besudelt wurde. Nun sollte ein Richter über die Anklage wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung entscheiden. Allerdings kam der Prozess nicht weit: Es gibt Streit um die Höhe der Reinigungskosten. Alle sechs Sandsteinsäulen wurden bei der Aktion der Klimagruppe „Letzte Generation“ am 17. September gegen 10.40 Uhr beschmiert. H. und S. sowie zwölf weitere Mitstreiter seien beteiligt gewesen, so die Anklage. Sie hätten präparierte Feuerlöscher eingesetzt, um das Wahrzeichen „mit nicht wasserlöslicher“ orange-gelber Farbe zu besprühen.

Aufwendig die Reinigungsarbeiten. Sie dauerten bis Anfang Dezember. Die Anklage: „Die Kosten für die Beseitigung der Farbe betragen schätzungsweise 115.000 Euro.“ In einem Zivilverfahren fordert man sogar rund 142.000 Euro von den Klimaaktivisten. Für die Strafsache gegen S. und H. ist ein Jugendrichter zuständig. S. kommt aus Nürnberg (Bayern), hat ein Lehramt-Studium begonnen – „pausiere derzeit“. H. ist aus Leipzig (Sachsen), begann eine Erzieher-Ausbildung, pausiert ebenfalls – „derzeit Vollzeit Klimaaktivist“. Sie machen keinen Hehl aus ihrer Beteiligung an dem Sinnlos-Protest am Brandenburger Tor.
Die Klima-Schmierer rechnen nicht mit Freispruch
S. vor der Saaltür: „Ich habe den Feuerlöscher genommen und die Farbe angebracht.“ Beide bestätigten: „Sind die Klamotten, die wir damals getragen haben.“ H.: „Die haben wir heute angezogen, weil der Protest im Gerichtssaal weitergegangen ist.“ Allerdings sei die bei der Aktion eingesetzte Farbe wasserlöslich gewesen. Mit Freispruch rechnen S. und H. nicht. Die Schadenshöhe ist ein entscheidender Punkt in dem Verfahren – und für die finanzielle Zukunft der Angeklagten.
Einer der Verteidiger fordert ein Gutachten eines Experten für Sandstein. Der werde bestätigen: „Der durch den Farbauftrag entstandene Schaden hätte bei sachkundiger Reinigung nicht mehr als 25.000 Euro betragen.“ Vorwurf der Verteidigung: Man sei falsch vorgegangen, hätte „Hochdruckreiniger draufgehalten“, ohne zuvor zu analysieren, was für eine Farbe es war. Dadurch sei die Farbe in die Poren des Sandsteins tiefer eingedrungen. Das habe den Reinigungsaufwand deutlich erhöht. Staatsanwalt und Richter wollen über den Antrag nachdenken: Prozess ausgesetzt. Neuer Termin noch offen. ■