Schock für Hertha BSC! Im Millionenstreit mit Fredi Bobic hat der Ex-Geschäftsführer vor Gericht einen Erfolg erzielt. Das Landgericht Berlin gab dem 53-Jährigen im Urkundenprozess mit einem Vorbehaltsurteil recht. Er erwirkte einen vorläufigen Vollstreckungstitel.
Hertha muss nun, wenn Bobic den Titel vollstreckt, 3,35 Millionen Euro brutto zahlen. Dazu kommen Zinsen, die die Gesamtsumme auf mehr als vier Millionen bringen dürften. Auch die Kosten für das Verfahren muss der Club tragen. Allerdings ist ein Nachverfahren möglich.
„Ich bin sehr glücklich, dass klares Recht gesprochen ist“, sagte Bobic nach der Urteilsverkündung. „Ich wünsche mir, dass es jetzt vorbei ist. Es obliegt der Hertha, ob es jetzt vorbei ist.“
Der Streit könnte noch weitergehen
Vollstreckt Bobic den Titel, müssen die Berliner 110 Prozent der Summe, die ihm zusteht, als Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegen. Hertha kann sich nach der nächsten juristischen Niederlage auch entscheiden, von einem Nachverfahren abzusehen und dem 53-Jährigen das Geld direkt zahlen. Das Nachverfahren würde als normaler Zivilprozess geführt werden, in dem alle Beweismittel zulässig sind.
Konkret hatte Bobic, der im Januar 2023 beim damaligen Bundesligisten gehen musste, auf Gehalt für Februar bis April 2023 sowie eine vertraglich festgelegte Abfindung gepocht. Eigentlich wollte er in dem Verfahren möglichst schnell den Vollstreckungstitel erzwingen, mit dem er die klamme Hertha zur Zahlung auffordern könnte.
Hertha hatte einen Vergleich abgelehnt
Doch das Verfahren zog sich zweieinhalb Jahre. Immer wieder sorgten unter anderem Befangenheitsanträge von der Hertha-Seite für eine Verzögerung.
Im Mai dieses Jahres hatte das Gericht auf Wunsch beider Seiten eine Einigung auf einen Vergleich in Höhe von 3,2 Millionen Euro vorgeschlagen. Hertha BSC lehnte das Angebot nach Angaben von Bobic aber doch ab.