Gerichtsurteil da!

Hertha BSC muss 3,2 Millionen an Fredi Bobic zahlen

Der gefeuerte Ex-Manager Fredi Bobic erhält von Hertha BSC seine geforderten Millionen-Gehaltszahlungen.

Author - Wolfgang Heise
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Herthas Ex-Manager erschien Donnerstag am Landgericht persönlich zum Millionen-Prozess gegen Hertha BSC.
Herthas Ex-Manager erschien Donnerstag am Landgericht persönlich zum Millionen-Prozess gegen Hertha BSC.Koch/Imago Images

Der Kaugummi-Prozess zwischen Hertha BSC und Ex-Manager Fredi Bobic (53) hat ein Ende. Der Klub und sein im Januar 2023 gefeuerter Manager einigen sich auf eine Restgehaltszahlung von 3, 2 Millionen Euro. Großen Zoff gab es bei dem Termin nicht. Ganz im Gegenteil. 

„Ich hoffe, dass es jetzt zu einem Ende kommt. Ich bin sehr zufrieden mit der Führung des Gerichts, mit dem Richter“, sagte Bobic nach der Verhandlung. Der Vorschlag des Gerichts soll sich an einem vorgebrachten Vorschlag von Bobics Anwälten Maximilian Schmidt und Matthias Weidmann orientieren. Hertha-Vertreter Johan-Michel Menke bezeichnete den Vorschlag als „belastbar“. Er werde ihn unterstützen.

Allerdings bat der Fußball-Zweitligist um eine Annahmefrist von drei Wochen. Das geschehe unter anderem mit Blick auf das laufende Lizenzierungsverfahren, sagte Menke. Hintergrund: Der Klub hat zwar Rückstellungen im laufenden Etat, muss diese aber dann für die neue Saison aktivieren. Das betrifft dann die Lizenz für die Saison 2025/26.

Zweites Verfahren in Berufung

Bobic hatte nach seiner ordentlichen und außerordentlichen Kündigung Anfang 2023 auf die Gehaltszahlungen für Februar bis April 2023 in Höhe von 594.000 Euro sowie eine vertraglich festgelegte Abfindung von mehr als 2,7 Millionen Euro gepocht.

Dafür führte er zwei Verfahren. Im ersten war die ordentliche Kündigung für wirksam, die außerordentliche für nicht wirksam erklärt worden, wodurch Bobic die Zahlungen zustünden. Allerdings ging Hertha in Berufung. Eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts steht noch aus.

Das zweite Verfahren am Donnerstag war ein Urkundenprozess, mit dem der 53-Jährige einen Vollstreckungstitel gegen Hertha erzwingen wollte. Sollte es nun zum Vergleich kommen, würden beide Verfahren beendet.