Der österreichische Politiker Gerald Grosz zeigt vor dem Amtsgerichtsgebäude das Victory-Zeichen.
Der österreichische Politiker Gerald Grosz zeigt vor dem Amtsgerichtsgebäude das Victory-Zeichen. Armin Weigel/dpa

Söder werde durch die Beleidigung „in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes“ gerückt, sagte die Richterin am Montag bei der Urteilsverkündung in Deggendorf. Demnach soll Grosz eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 165 Euro zahlen, also 14.850 Euro.

Gegen das Urteil kann Einspruch erhoben werden, es ist noch nicht rechtskräftig. Grosz kündigte an, erneut in Berufung zu gehen und gegebenenfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen zu wollen.

Grosz hatte Bayerns Ministerpräsident im Februar 2023 im niederbayerischen Osterhofen als „Södolf“, „Corona-Autokrat“ und „Landesverräter“ bezeichnet. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nannte er einen „Horrorclown“. Das Amtsgericht hatte deshalb im September gegen Grosz zunächst einen Strafbefehl wegen mutmaßlicher Beleidigung erlassen und eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 400 Euro, also insgesamt 36.000 Euro, verhängt. Das Urteil hatte der 47-Jährige aber nicht akzeptiert.

Grosz verteidigte seine Wortwahl vor Gericht als „Satire“

Grosz Anwälte sahen die Aussagen zudem im Rahmen des politischen Aschermittwochs von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Anzeige des bayerischen Ministerpräsidenten bezeichnet ein Anwalt als „Attacke von Markus Söder auf den politischen Aschermittwoch“. Die Meinungsfreiheit und die Reden am Aschermittwoch hätten einen besonderen Schutz verdient.

Grosz bestritt außerdem den zunächst gegen ihn erhobenen Vorwurf, ein Messer bei sich geführt und damit das Versammlungsrecht verletzt zu haben. Er habe nur einen Flaschenöffner dabeigehabt, sagte er vor Gericht. Für das Verfahren gegen den ehemaligen FPÖ- und BZÖ-Politiker war nur ein Verhandlungstag angesetzt. FPÖ und BZÖ sind – ähnlich wie die AfD in Deutschland – zwei rechtspopulistische und eurokritische Parteien in Österreich. ■