Frau stirbt nach Spritze

Wollte dieser Narkosearzt seinen Pfusch vertuschen?

Prozess wegen Körperverletzung mit Todesfolge gegen Todor D. beginnt in Berlin.

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Der Angeklagte Dr. Todor D. (78) zwischen seinen beiden Verteidigern. Hat er bei der Behandlung einer Patientin gravierende Fehler gemacht?
Der Angeklagte Dr. Todor D. (78) zwischen seinen beiden Verteidigern. Hat er bei der Behandlung einer Patientin gravierende Fehler gemacht?Pressefoto Wagner

Sie hatte Rückenprobleme, wollte sich beim Orthopäden unter Narkose eine Spritze gegen die Schmerzen geben lassen. Doch Güllü D. (59) wachte nicht mehr auf. War es Narkose-Pfusch?

Rund fünf Jahre später steht ein Narkosearzt vor dem Landgericht. Todor D., inzwischen 78 Jahre alt, soll gravierende Fehler gemacht haben. Nach einem Atem- und Herzstillstand soll Güllü D. minutenlang nicht mit Sauerstoff versorgt worden sein. Sie fiel ins Wachkoma, starb 92 Tage später.

Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge. Die Richter verschärften: Auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes durch Unterlassen komme in Betracht. Der Verdacht: Verschwieg der „Halbgott in Weiß“ gegenüber einer Notärztin und Klinikärztin den Herzstillstand und eine erfolglose Reanimation, weil er möglicherweise Pfusch vertuschen wollte?

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Der angeklagte Doktor richtete sich auf, begann leise: „Die Patientin…“ Seine Verteidiger aber stoppten ihn: „Vorerst keine Angaben.“

Patientin nicht über Risiken aufgeklärt

27. Januar 2020 in der Praxis eines Kreuzberger Orthopäden. Türkin Güllü D. mit Schmerzen. Stärkere Tabletten verursachten bei ihr Magenprobleme. Sie sollte eine schmerzstillende Spritze in den Lendenwirbelbereich bekommen – unter Vollnarkose. Der Orthopäde zog Dr. D. hinzu. Ihre Tochter begleitete sie, weil Güllü D. nicht so gut Deutsch sprach.

Gegen 15.30 Uhr leitete er die Narkose ein. Die Anklage geht davon aus: „Zuvor hatte er die Patientin nicht über Risiken und mögliche Alternativen aufgeklärt.“ Obendrein sei ihr Einwilligungsbogen erst kurz vor dem Eingriff von ihrer Tochter unterschrieben worden.

Der Orthopäde setzte die Schmerzspritze, ließ die Patientin dann in der Obhut des Narkosearztes zurück. Gegen 15.48 Uhr aber ein Atem- und Herzstillstand. Die Staatsanwältin: „Da es dem Angeklagten mangels Überwachung der Vitalfunktionen nicht sofort auffiel, blieb die Patientin sieben bis acht Minuten ohne Sauerstoffversorgung.“

Der Angeklagte Dr. Todor D. hat die Patientin laut Anklage nicht über die  die Risiken einer Vollnarkose aufgeklärt.
Der Angeklagte Dr. Todor D. hat die Patientin laut Anklage nicht über die die Risiken einer Vollnarkose aufgeklärt.Pressefoto Wagner

Danach fällt die Patientin ins Koma, wacht nie wieder auf

Erst dann sei Todor D. aktiv geworden. Herzdruckmassage, Injektion. Doch Güllü D. erlitt einen schweren Hirnschaden, fiel in ein Wachkoma. Um 16.12 Uhr dann ein Notruf des Doktors.

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Eine Notärztin kam. Todor D. aber soll sie nicht umfassend über Herzstillstand und Reanimation informiert haben. Im Krankenhaus habe man zunächst nicht gewusst, wie es zum komatösen Zustand kam. Ein Kripobeamter im Prozess: „Eine Klinikärztin erstattete Anzeige.“

Güllü D. kam als Koma-Patientin in eine Reha-Einrichtung, infizierte sich mit Corona. Sie starb am 28. April 2020. Fortsetzung: 13. Mai.