Wegen ihm starben vier Menschen: SUV-Fahrer kommt mit zwei Jahren Haft auf Bewährung davon
Michael M. durfte eigentlich nicht fahren, aber er tat es trotzdem, bekam einen epileptischen Anfall und raste in eine Menschengruppe.

Im Porsche-SUV wollte er zu einer Pizzeria. Doch er hätte sich wegen Gefahr eines epileptischen Anfalls nicht ans Steuer setzen dürfen. Michael M. (45) fuhr vier Menschen tot.
Das Urteil im Prozess um den Horror-Unfall in der Invalidenstraße (Mitte) gegen den Unternehmer aus der Autobranche: Zwei Jahre Haft auf Bewährung. Die Fahrerlaubnis wird eingezogen, eine Führerscheinsperre von zwei Jahren angeordnet. Zudem soll er 15.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.
Schuldig der vierfachen fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs. Richter Willi Thoms: „Ihnen war bewusst, dass jederzeit das Risiko bestand, erneut einen für Sie unkontrollierbaren epileptischen Anfall zu erleiden.“
Michael M. habe das Risiko unterschätzt, nicht ernst genommen, so der Richter. Doch Ärzte hätten ihn nach einem ersten epileptischen Anfall im Mai 2019 und einer Hirnoperation drei Monate später dafür sensibilisiert, dass weitere Anfälle auftreten könnten.
Mit im Auto des SUV-Fahrers saßen seine Mutter und seine kleine Tochter
Der Unfall am 6. September 2019. Vor einer Ampel an der Ecke Invaliden-/Ackerstraße staute es sich. Ein 400 PS starker Porsche Macan Turbo scherte aus auf die Gegenfahrbahn. M. am Steuer. Mit im Auto seine Mutter und seine kleine Tochter.
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Der Richter: „Er erleidet einen epileptischen Anfall, das rechte Bein verkrampft, tritt auf das Gaspedal.“ Mit maximaler Beschleunigung raste das Auto, riss Metallpoller aus dem Boden, rammte eine Ampel, schoss mit über 100 km/h auf den Gehweg.
Vier Fußgänger hatten keine Chance. Eine Großmutter (64), ihr Enkel (3), ein Brite (29) und ein Spanier (28) starben am Unfallort.
Der Verteidiger des SUV-Fahrers plädierte auf Freispruch
M. hatte erklärt, er habe mit der Einnahme von Medikamenten und einer OP alles getan, um einen erneuten Anfall auszuschließen. Nach der OP sei lediglich gesagt worden, er solle für einen Monat nicht Auto fahren. Für ihn sei es eine Empfehlung, kein Verbot gewesen. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch: „Ärzte haben ihn falsch und schlecht beraten.“
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Das Gericht aber: „Auch wenn einige Ärzte den Angeklagten zum Teil falsch oder unvollständig über seine Fahreignung aufgeklärt haben, hätte er sich eigenverantwortlich informieren müssen.“ Jeder Fahrzeugführer habe die Pflicht zu prüfen, ob er tatsächlich in der Lage ist, sicher ein Fahrzeug zu führen.
Nur weil M. durch Freigabe der Patientenakte und Entbindung seiner Ärzte von der Schweigepflicht die Aufklärung des Falls ermöglichte, bekam er „gerade noch“ Bewährung.