Der tödliche Unfall einer Radfahrerin mit einem Betonmischer in Berlin wird für den Fahrer keine strafrechtlichen Folgen haben. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den Mann wegen fahrlässiger Tötung eingestellt, wie ein Behördensprecher am Mittwoch mitteilte. Es habe sich bei den Untersuchungen nicht bestätigt, dass der zur Tatzeit 64 Jahre alte Fahrer den tödlichen Unfall der Radfahrerin am 31. Oktober 2022 verursacht haben könnte.
Laut Staatsanwaltschaft gibt es nach dem Ergebnis eines Gutachtens, für das der Unfall in Berlin-Wilmersdorf rekonstruiert wurde, keinen hinreichenden Tatverdacht für ein sorgfaltswidriges Handeln des Lastwagenfahrers. Der Unfall sei für ihn auch nicht vorhersehbar und vermeidbar gewesen.
Aktionen von Klimademonstranten hatten Verkehr behindert
Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen und Diskussionen gesorgt. Denn als die 44-Jährige von dem Betonmischer überfahren wurde, behinderten Aktionen von Klimademonstranten den Verkehr. Auf der Stadtautobahn A100 führte der Protest von zwei Mitgliedern der Protestgruppe Letzte Generation zu einem Stau, so dass sich die Ankunft von einem Rettungswagen und einem Spezialfahrzeug der Feuerwehr am Unfallort verzögerte.
Die Letzte Generation wurde danach heftig für ihre Aktionen kritisiert. Zahlreiche Politiker forderten ein härteres Vorgehen, in sozialen Netzwerken wurde die Protestgruppe angefeindet. Experten bewerteten den Fall jedoch als komplex und bezweifelten früh eine juristische Verantwortung der Aktivisten für den Tod der Frau.
Staatsanwaltschaft sieht keine Schuld bei zwei Klimaaktivisten
Im vergangenen April entlastete die Staatsanwaltschaft Berlin dann die Klimaaktivisten: Sie trügen keine Schuld an dem Tod der 44-Jährigen. Laut Staatsanwaltschaft wäre die Frau auch ohne das verspätete Eintreffen der Fahrzeuge angesichts ihre schweren Verletzungen nicht zu retten gewesen. Die Behörde verwies damals unter anderem auf Obduktionsergebnisse und Einsatzberichte.
Gegen die damals 60 und 63 Jahre alten Aktivisten wurde keine Anklage wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts erhoben - jedoch wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin soll der Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten am 7. November 2023 beginnen.
Der Lkw-Fahrer konnte die Radfahrerin nicht sehen
Parallel dazu liefen umfangreiche Untersuchungen zum eigentlichen Unfallgeschehen. Nach einer Rekonstruktion des Unfalls geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die getötete Radfahrerin den Betonmischer rechts überholt und dabei im Kreuzungsbereich Bundesallee/Nachodstraße von dem Fahrradweg direkt auf die Straße vor den Laster ausgeschert ist. Dabei sei sie mit dem Wagen in Kontakt gekommen, sei dadurch gestürzt - und überrollt worden.
Der beschuldigte Fahrer habe die 44-Jährige durch die Frontscheibe überhaupt nicht sehen können, nachdem sie vom Fahrradweg aus vor ihn auf die Straße gewechselt sei. Im Frontspiegel wäre dies zwar möglich gewesen, so die Staatsanwaltschaft. „Bei einem bereits laufenden Fahrtvorgang ohne Abbiegeabsicht bestehe aber keine Verpflichtung, in diesen zu blicken“, hieß es. Auch habe der Beschuldigte letztlich nicht damit rechnen müssen, dass die Frau beim Wechsel vom Fahrradweg auf den von ihm befahrenen Fahrstreifen keinen größeren Abstand zu seinem Laster einhält.



