Gericht hat entschieden

Pleite für Ex-Chefin! Patricia Schlesinger muss an den RBB zahlen

Die gefeuerte Intendantin Patricia Schlesinger wollte Ruhegeld vom RBB und muss nun Schadensersatz an den Sender zahlen.

Author - Norbert Koch-Klaucke
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Die ehemalige RBB-Intendantin Patricia Schlesinger im Landgericht Berlin (Archivfoto)
Die ehemalige RBB-Intendantin Patricia Schlesinger im Landgericht Berlin (Archivfoto)Bernd von Jutrczenka/dpa

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und seine frühere Intendantin Patricia Schlesinger (64): Jetzt ist im Rechtsstreit um Ruhegeldzahlungen für die gefeuerte Chefin und um Schadensersatz in Millionenhöhe für den ARD-Sender das Urteil gefallen. Das Landgericht Berlin entschied am Mittwoch: Der RBB muss seiner früheren Intendantin das von ihr eingeforderte Ruhegeld von rund 18.300 Euro nur für einen Monat zahlen. Aber viel bleibt davon nicht. Denn Schlesinger muss im Gegenzug 24.00o Euro an den RBB zahlen.

Der RBB ist noch einmal mit einem blauen Auge davon gekommen. Vor allem der Gebührenzahler kann aufatmen, der möglicherweise die hohe Zeche hätte bezahlen müssen. Denn Schlesinger verlangte laut Gericht mit einer Zivilklage die Zahlung eines monatlichen Ruhegeldes von mehr als 18.000 Euro vom Sender. Der RBB fordert mit einer sogenannten Widerklage von der TV-Frau Schadenersatz in Millionenhöhe. Dem Vernehmen nach soll es dabei um neun Millionen Euro gehen.

Doch der Rechtsstreit ging nun etwas anders aus, als beide Parteien erwartet hatten.  Das Landgericht Berlin sprach Schlesinger mit einem Urteil nur den Anspruch auf gefordertes Ruhegeld für den Januar 2023 zu. Das liegt laut Gericht bei rund 18.300 Euro. In der Klage von Schlesinger ging es exemplarisch auch nur um diesen einen Monat.

Allerdings wollte die gefeuerte RBB-Chefin mit dieser Klage etwas mehr erreichen. Eine  grundsätzliche Gerichtsentscheidung bezüglich des in ihrem Vertrag festgeschriebenen Ruhegeldes (etwa 216.000 Euro pro Jahr). Ob Schlesinger den großen Rest des Ruhegeldes für die vergangenen drei Jahre seit ihrer Entlassung noch einmal einklagen muss oder ob der RBB nun zahlt, war unklar.

RBB muss an gefeuerte Chefin nur Ruhegeld für nur einen Monat zahlen

Zur Erinnerung: Im Sommer 2022 geriet der finanziell angeschlagene RBB in eine große Krise. Es ging um Vorwürfe der Vetternwirtschaft und Verschwendung in der Chefetage. Viele Beteiligte nahmen im Laufe des Verfahrens ihren Hut. Schlesinger ging als Erste. Der RBB hatte die Sender-Chefin fristlos gefeuert.

Was wird nun aus den Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe, die der RBB in dem Rechtsstreit stellte? Das Landgericht Berlin urteilte:  Schlesinger muss an den RBB „rund 24.000 Euro wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstwagen und Reisekosten“ zahlen.

Möglicherweise muss Schlesinger noch mehr zahlen. Der RBB hatte in dem Verfahren noch über 1,7 Millionen Euro wegen zwei weiterer Pflichtverletzungen (variable Vergütungen und ARD-Zulage) von der Ex-Chefin gefordert. Das Gericht hat in diesem Fall ein sogenanntes Grundurteil erlassen und den Anspruch des RBB dem Grunde nach bejaht. „Die Höhe des Anspruchs bleibt einer späteren Entscheidung vorbehalten“, heißt es. „Im Übrigen wurde die Widerklage abgewiesen.“

Das bedeutet aber nicht, dass die vom RBB geforderten Schadensersatzforderungen komplett aus der Welt sind. Denn der Rechtsstreit zwischen dem Sender und Schlesinger geht trotz Urteil weiter. So wurde der Widerklageteil um mögliche Ungereimtheiten bei der Planung eines neuen Medienhauses von dem jetzigen Verfahren abgetrennt und soll extra verhandelt werden. Gegren das Urteil kann Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt werden.