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Unschuldig Strafzettel kassiert: Raser-Oma missbraucht mein Kennzeichen!

Mehrfach bekam unser Autor Bußgeldbescheid und Verwarnungen. Dabei hatte er nichts falsch gemacht. Eine Frau rast mit seinem Kennzeichen durch Berlin und Brandenburg.

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Die Raser-Oma brettert mit dem Kennzeichen unseres Autors durch Berlin und Brandenburg.
Die Raser-Oma brettert mit dem Kennzeichen unseres Autors durch Berlin und Brandenburg.zVg

Es ist immer schön, wenn man ein neues Auto kauft und damit ein Stück mobile Freiheit erhält. Nicht so schön ist es, wenn man damit Strafzettel kassiert. Richtig ärgerlich sind die aber besonders, wenn man gar nichts für sie kann. Doch genau das ist mir kürzlich passiert. Ich hatte gerade mein Auto neu angemeldet, als keine zwei Wochen später der erste Strafzettel im Briefkasten landete.

Aus dem Schreiben, welches mit dem Titel „Zeugenvernehmung“ betitelt war, ging hervor, dass ich am 18. Juni um kurz vor 17 Uhr auf der Autobahn A111 am Kreuz Oranienburg statt 100 Stundenkilometer mit 120 gefahren sein soll. Das Problem: Ich war an diesem Tag zu dieser Zeit auf Arbeit und niemand sonst hat Zugang zu meinem Pkw.

Raser-Oma brettert mit meinem Kennzeichen umher

Auf der Website der Polizei lässt sich das gemachte Foto einsehen. Und tatsächlich: Darauf abgebildet war eine Frau, die deutlich älter war als ich, mit hellblonden oder grauen Haaren und sie fuhr auch noch in einem völlig anderem Fahrzeug mit einer völlig anderen Farbe! Allerdings: Das Kennzeichen hatte tatsächlich die selbe Kennung wie mein Fahrzeug.

Also widersprach ich dem Bescheid und dachte zunächst an einen Computerfehler oder ein Versehen. Doch kurz darauf folgte schon die nächste Verwarnung. Ich soll am 11. Juni nachmittags in der Nähe des Stuttgarter Platzes falschgeparkt haben. Auch das konnte ich ausschließen, denn das war der Tag an dem ich das Auto überhaupt erst angemeldet und die Kennzeichen erst gegen mittags erhalten hatte. Das Fahrzeug stand noch weitere Tage beim Händler – rund 200 Kilometer entfernt.

Wurde unser Autor Opfer eines Kennzeichendiebstahls?
Wurde unser Autor Opfer eines Kennzeichendiebstahls?Archivbild/Michael Gstettenbauer/Imago

Mehrere Parkverstöße mit völlig anderem Auto

Erneut legte ich Widerspruch ein. Doch es folgten weitere Verwarnungen wegen Falschparkens in der gleichen Straße: am 14. Juni am frühen Abend, am 17. Juni vormittags. Bei allen war jeweils ein anderer Fahrzeugtyp angegeben, als der meines Autos. Spätestens bei der dritten Verwarnung stand also fest: Hier fährt eine Frau mit meinem Kennzeichen rum und verstößt reihenweise gegen die Gesetze!

Ich rief also das Bürgertelefon der Polizei an – schließlich war es kein Notfall. Doch die konnten mir auch nur raten zu tun, was ich sowieso schon getan hatte: Einspruch einlegen. Die Polizei würde sich schon darum kümmern.

ADAC rät: Immer Einspruch erheben

Wie der ADAC Berlin/Brandenburg mitteilt, sind die Fälle von Kennzeichenmissbrauch gar nicht so selten. „Ein Kennzeichen lässt sich relativ einfach nachdrucken“, sagt Pressesprecher Leon Strohmaier. Lediglich die Plakette ist für die Täter dann noch ein Problem, wobei auch dieses nachgemacht werden kann. Laut Polizei Brandenburg wollten Täter oder Täterinnen so eine Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten erschweren. 

In den letzten drei Jahren habe es so eine Anzahl von Straftaten mit Kennzeichenmissbrauch und Urkundenfälschung im mittleren dreistelligen Bereich gegeben, erklärt die Polizei Brandenburg. Ob das Kennzeichen einfach dreist nachgedruckt wurde oder wie es sonst zu dem Kennzeichenmissbrauch gekommen sein könnte, dazu machte die Polizei Brandenburg bisher keine Angaben. Eine Anfrage an die Polizei Berlin blieb bisher unbeantwortet.

Wer wie ich Opfer eines solchen Missbrauchs werde, müssen gegen jeden einzelnen Bußgeldbescheid und jede Verwarnung Widerspruch einlegen und erklären, was passiert sei, erklärt der ADAC. Die Polizei Brandenburg rät zudem, Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauch zu erstatten. Immerhin: In der Regel stelle die Polizei die Verfahren gegen die zu Unrecht Beschuldigten ein. Wenn nicht, komme das Verfahren vor einen Richter. Wichtig auch hier. Es sollte immer fristgemäß auf alle Behördenschreiben geantwortet werden. ■