In Berlin gilt seit dem 17. Juli ein generelles Waffen- und Messerverbot in Bussen und Bahnen. Auch auf allen Bahnhöfen sind gefährliche Gegenstände verboten. Angekommen ist das aber noch längst nicht bei allen!
Im ersten Monat des Berliner Waffen- und Messerverbots hat die Polizei rund 80 gefährliche Gegenstände sichergestellt. Darunter befanden sich 53 Messer und zwei Schusswaffen (Stichtag: 11. August). In 27 Fällen handelte es sich nach Polizeiangaben um andere verbotene gefährliche Gegenstände. Zwischen 17. Juli und 11. August gab es insgesamt 5189 Kontrollen. Durch das neue Verbot können Polizisten seit dem 17. Juli unabhängig von einem konkreten Verdacht kontrollieren, ob jemand zum Beispiel auf einem Bahnhof eine Waffe bei sich hat.
Hier sind Waffen überall verboten
Unter das Waffenverbot fallen neben Messern auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Besonders im Fokus sind Messer, die in bestimmten Kreisen bei jungen Männern beliebt sind, etwa Klapp- und Springmesser. Die Waffen dürfen weder in Bahnen und Bussen, noch in Bahnhofsgebäuden, auf Bahnsteigen und in Zugängen mitgeführt werden.
Ausnahmen gibt es nur für bestimmte Berufsgruppen: für Polizei und Feuerwehr oder auch für Köche oder andere Gastronomen, die Messer zur Arbeit mitnehmen. Auch Messer, die neu gekauft wurden und noch verpackt transportiert werden, sind nicht verboten.

Jeden Tag 10 Messerattacken in Berlin
Seit Februar gibt es in Berlin zusätzlich drei vom Senat festgelegte dauerhafte Messerverbotszonen am Leopoldplatz, am Görlitzer Park und am Kottbusser Tor. Die Polizei kann auch hier unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten Kontrollen durchführen. Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei in Berlin 3412 Messerangriffe. Das sind fast 10 pro Tag!
Berlins Verkehrssenatorin Ute Bonde spricht deshalb beim Messerverbot im Nahverkehr von einem wichtigen Schritt. „Damit tragen wir erheblich zur Sicherheit im ÖPNV bei“, sagte die CDU-Politikerin der Nachrichtenagentur DPA. „Ich habe mich sehr dafür eingesetzt, dass das Waffenverbot im gesamten ÖPNV kommt, dass damit also auch wirklich der gesamte öffentliche Personennahverkehr mit den Regelungen gleichgestellt wird, die wir beispielsweise in der S-Bahn schon lange haben.“