Ein Mann will Hilfe, doch ein Polizist ballt die Faust, schlägt laut Anklage zu: Was geschah vor vier Jahren auf der „Alex“-Wache? Vier damalige Beamte der Wache stehen vor dem Amtsgericht Tiergarten: Abdullah I. (37), Maximilian S. (29), Müslüm K. (31) und Amos E. (28). Es geht um Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung, Verfolgung Unschuldiger, Nötigung im Amt.
Als Hauptangeklagter gilt Abdullah I. – verurteilt bereits in einem früheren Verfahren wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen. Er hat den Polizeidienst inzwischen freiwillig quittiert. Auch Maximilian S. ist nicht mehr im Dienst, studiert. Müslüm K. und Amos E. sind seit März 2024 suspendiert.
In der Alex-Wache: Abdul M. wurde gegen den Kopf geschlagen
Es geschah in der Nacht zum 16. Juli 2021. Abdul M., damals 21, hatte sein Geld verloren, klingelte bei der Polizeiwache am Alexanderplatz. Die Wache soll durch Polizei-Präsenz rund um die Uhr für mehr Sicherheit auf dem gefährlichen Pflaster sorgen.
Als M. aufgeregt vor der Tür stand, soll ihm der damalige Polizeiobermeister I. den Arm nach unten geschlagen haben. Weitere Beamte kamen hinzu, M. soll seinen Unmut über das Verhalten von I. geäußert haben. Ohne Vorwarnung sei Abdullah I. zu Abdul M. gegangen und „schlug mit einem kraftvollen Schlag gegen den Kopf des Mannes“, so die Anklage. Dann noch drei Schläge.
Alle sollen M. zu Boden gebracht haben. Nach der Tat hätten sie beschlossen, alles zu vertuschen. Mit der Lüge, M. habe mit Gegenständen geworfen, hätten sie zu Unrecht ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Beamten sollen den Mann über zwei Stunden ohne Rechtsgrundlage festgehalten, gefesselt und veranlasst haben, dass ihm entgegen der Anweisung des Staatsanwaltes Blut abgenommen wurde.

Während Abdullah I. schwieg, sagten Mitangeklagte aus – gegen ihn. M. habe I. zwar beleidigt. „Aber es war für mich undenkbar, dass ein Kollege einen Bürger schlägt wegen einer Beleidigung.“ Er, S. und E. hätten „nichts gebilligt und nichts zugelassen“. Sie seien über die Gewalt durch I. schockiert gewesen. S.: „Ich rief den Vorgesetzten an.“ Fortsetzung: 14. Juli. (KE.)