Urlaubskontrollen

Spionage-Angst: Berliner Polizisten bekommen Reiseauflagen!

Reisen in ferne Länder war einmal. Aus Angst vor Spionage dürfen Berliner Polizisten nicht mehr einfach so in jedem Land Urlaub machen.

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Oldtimer-Parade in Havanna (Kuba). Wer als Berliner Polizist dorthin möchte, muss sich die Reise genehmigen lassen.
Oldtimer-Parade in Havanna (Kuba). Wer als Berliner Polizist dorthin möchte, muss sich die Reise genehmigen lassen.Cavan Images/imago

Bisher galten Reisebeschränkungen nur für ganz besondere Polizisten und Verfassungsschützer. Meist trifft es die hohen Tiere. Jetzt aber hat die Berliner Senatsinnenverwaltung die Bestimmungen verschärft: Personen, die als sogenannte Geheimnisträger in oder durch risikobehaftete Länder reisen möchten, benötigen demnach eine offizielle Genehmigung. Und das ist ziemlich krass!

Die neue Dienstanweisung trat bereits am 1. Mai in Kraft, berichtet die B.Z. Das Landesamt für Verfassungsschutz erarbeitete demnach die Richtlinie – vermutlich als Reaktion auf die weltweit veränderte Sicherheitslage, so das Blatt. Diese Sonderregelung betrifft Reisen in und durch Länder mit „besonderen Sicherheitsrisiken (SmbS)“, wie aus politischen Kreisen verlautet.

Zu diesen Risikoländern zählen laut B.Z. unter anderem China (inklusive Hongkong und Macau), Kuba, Iran, Vietnam, Laos, Moldau, Ukraine sowie Algerien, Armenien, Libanon und Georgien. Die neue Dienstanweisung gilt für alle Berliner Verfassungsschützer und Polizisten, die Zugang zu oder Umgang mit vertraulichen Informationen der Sicherheitsstufen „Geheim“ und „Streng geheim“ haben.

Polizisten müssen sich bestimmte Reisen genehmigen lassen

Im Klartext bedeutet das: Berliner Polizisten, die privat in oder durch diese Länder reisen möchten, müssen dies mindestens 14 Tage vor Reiseantritt oder Buchung beim Justiziariat der Polizei melden, erst dann wird über eine Genehmigung entschieden. Diese Regelung bleibt auch drei Jahre lang nach Beendigung ihrer Tätigkeit als Geheimnisträger in Kraft.

Auch Dienstreisen ließen sich nicht mehr so einfach buchen. Die Geheimschutzbeauftragte müsse in die Planungen einbezogen werden, und eine Genehmigung erfolge erst durch die Dienst- und Fachaufsicht des zuständigen Senatsmitglieds, schreibt die Zeitung.

Die Polizei wollte sich zu der neuen Dienstanweisung bislang nicht äußern. „Die Inhalte unterliegen der Geheimhaltungspflicht“, erklärte ein Sprecher. ■