Achtung, Kostenfalle!

Schönheitsreparaturen: Mieter müssen nach BGH-Urteil draufzahlen!

Das kann teuer werden! Ein neues Urteil bringt Klarheit in das Dauerstreitthema Schönheitsreparaturen. Besonders für Mieter bringt es Mehrkosten.

Author - Jana Hollstein
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Schönheitsreparaturen wie Streichen gehören häufig zu den notwendigen Übeln eines Umzugs.
Schönheitsreparaturen wie Streichen gehören häufig zu den notwendigen Übeln eines Umzugs.Westend61/imago

Wenn es um das Mietrecht geht, sind Schönheitsreparaturen ein Dauerthema. Ob Vermieter oder Mieter für die Kosten von etwa Streichen und Tapezieren aufkommen müssen oder sollten, ist gesetzlich recht unklar geregelt. Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) bringt jetzt Licht ins Ganze – und könnte für Mieter teuer werden.

Bundesgerichtshof entschied über Berliner Mietverhältnis

In dem konkreten Fall, über den das BGH entschied, ging es um eine Wohnung in Berlin, deren Mietvertrag eine Klausel zu anteiligen Schönheitsreparaturen enthielt. Die sogenannte Quotenabgeltungsklausel verpflichtete den Mieter, anteilig für noch nicht fällige Schönheitsreparaturen zu zahlen, sollte er das Mietverhältnis vorzeitig beenden. Der Mieter ging damit vor Gericht, das BGH sollte darüber entscheiden, ob eine solche Regelung rechtswirksam ist.

Der Mietvertrag sollte nicht voreilig unterschrieben werden.
Der Mietvertrag sollte nicht voreilig unterschrieben werden.Pond5 Images/imago

Quotenabgeltungsklauseln laut BGH grundsätzlich zulässig

Das BGH entschied in in diesem Fall zugunsten des Mieters: Quotenabgeltungsklauseln, wie es sie in dem Vertrag gab, seien unwirksam. Die Begründung? Sie benachteiligen den Mieter unverhältnismäßig, weil er so vor dem Auszug gezwungen ist, mehrere hypothetische Szenarien durchzugehen, um die tatsächlichen Kosten des Vertragsendes zu errechnen. So unfair dürfen Mietverträge also nicht sein.

Damit hörte das Urteil aber nicht auf. Was der BGH nämlich im Zuge dessen klargestellt hat: Grundsätzlich dürfen Vermieter vertraglich festlegen, dass Mieter unter bestimmten Bedingungen die Kosten für Schönheitsreparaturen mittragen müssen.

Das sagt der Anwalt: Was das Urteil für Mieter bedeutet

Klingt ganz schön kleinteilig – aber was bedeutet das im Klartext für Mieter? Rechtsanwalt Adrian Jäckel rät auf Anwalt.de, beim Mietvertrag auf Details zu achten. „Dieses Urteil verdeutlicht, dass bei der Gestaltung von Mietverträgen insbesondere auf die Formulierung von Klauseln zu Schönheitsreparaturen geachtet werden muss.“ Vorsicht ist also besser als Nachsicht! Wer zukünftige Zahlungen vermeiden will, liest schon bei der Vertragsunterzeichnung genau mit. Mieter, so Jäckel, „sollten sich bewusst sein, dass sie bei solchen Klauseln in einer individual-vertraglichen Vereinbarung tatsächlich einer potenziellen Zahlungsverpflichtung zustimmen könnten.“ ■