Böse Ankündigung

Preisschock: 90.000 Berliner Haushalte müssen mehr Miete zahlen

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) kündigen drastische Mieterhöhungen an, Schuld sind leere Kassen!

Author - Stefan Doerr
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Die Degewo AG ist eine der sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen.
Die Degewo AG ist eine der sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen.IMAGO/Joko

Schock zum Jahreswechsel für tausende Mieter in Berlin: Offenbar wollen die landeseigenen Wohnungsgesellschaften die Mieten ab Januar 2026 drastisch erhöhen. Das geht aus einer schriftlichen Anfrage des Linken-Abgeordneten Niklas Schenker hervor.

Mieterhöhung bis zu 15 Prozent angekündigt

Laut Informationen der Berliner Zeitung wurden entsprechende Ankündigungsschreiben bereits an mehrere tausend Mieter versandt. Darin werden offenbar Mietpreissteigerungen von bis zu 15 Prozent angekündigt. „Das trifft vor allem die armen und hart arbeitenden Menschen in unserer Stadt“, kritisiert Schenker die Mieterhöhungen auf Instagram und kündigt an, dass seine Partei Die Linke sich für einen Mietendeckel für kommunale Wohnungen einsetzen will.

Die Howoge ist ebenfalls von Mitteln aus dem Landeshaushalt abhängig.
Die Howoge ist ebenfalls von Mitteln aus dem Landeshaushalt abhängig.Emmanuele Contini/imago

Den sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen gehört rund ein Viertel der Berliner Mietwohnungen. Betroffen von den anstehenden Mieterhöhungen sind laut Mieterverein rund 90.000 Berliner Haushalte. Begründet wird die Anhebung mit leeren Kassen. Weil der Berliner Senat offenbar nicht genug Geld für die Modernisierung der Wohnungen oder für Neubauten bereitstellt, sind die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) in Geldnot und können die laufenden Bewirtschaftungs- und Instandsetzungskosten der Immobilien kaum mehr über die Mieteinnahmen decken. Somit müssen die Unternehmen die Mieten anheben.

Das rät der Mieterverein betroffenen Mietern

Zu den sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen gehören: Degewo AG, die Gesobau AG, Gewobag Wohnungsbau-AG, die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, die STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH sowie die WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH.

Der Mieterverein empfiehlt betroffenen Mietern, die geplanten Erhöhungen genau zu prüfen. Für die LWU gelten dank des Leistbarkeitsversprechens und einer festgelegten Obergrenze besondere Regeln. Mit dem Leistbarkeitsversprechen ist die sogenannte 27-Prozent-Grenze gemeint. Liegt die Nettokaltmiete bei mehr als 27 Prozent des Haushaltseinkommens, können Betroffene eine Mietsenkung beantragen. Entscheidend ist aber auch, ob die geforderte erhöhte Miete den im Bezirk geltenden Mietspiegel übersteigt.