In Deutschland sind Adressen kaum geschützt. Nicht nur der Bürger, der für ein Klassentreffen nach den Adressen der ehemaligen Mitschüler sucht, bekommt im Melderegister Auskunft, sondern auch der potenzielle Einbrecher, der nach der dazugehörigen Adresse eines Bürgers fahndet, der in den sozialen Medien leichtsinnigerweise seinen Urlaub angekündigt hat. Jetzt sollen private Adressen besser geschützt werden – allerdings nicht für den Otto Normalverbraucher.
Eine entsprechende Reform des Melderechts hat das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschlossen. Konkret werden die Hürden für eine einfache Melderegisterauskunft erhöht. „Das gilt insbesondere für Bürgerinnen und Bürger, die wegen ihres Ehrenamtes, wegen ihres politischen Engagements oder ihres Berufes angefeindet und bedroht werden, zum Beispiel auch Polizeibeamtinnen und -beamte“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) in Berlin. Bundestag und Bundesrat müssen den Plänen noch zustimmen.
Schutz vor gewaltbereiten Menschen
Zusätzlich sollen Abgeordnete des Bundestags, des Europaparlaments, der Länderparlamente und Mandatsträger auf kommunaler Ebene unter Verweis auf ihr Mandat leichter eine Auskunftssperre erwirken können.
Es sei nicht hinnehmbar, dass Menschen, die sich für die Gesellschaft starkmachten, „Drohgebärden und Einschüchterungsversuche bis hin zu ihrer Haustür“ erleben müssten, sagte Faeser. Sie erinnerte auch an die „widerwärtigen Fackelmärsche“, die die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping erlebte. Vor dem Wohnhaus der SPD-Politikerin hatten sich in der Corona-Pandemie 2021 rund 30 Menschen laut rufend mit Fackeln und Plakaten versammelt.
„Es ist eine ernste Gefahr für unsere Demokratie, wenn sich Demokraten aufgrund von Bedrohungen zurückziehen oder gar nicht mehr aktiv werden“, betonte Faeser. Angriffe erfolgten gezielt, um politisch Engagierte mundtot zu machen. „Umso stärker müssen wir uns diesen Bedrohungen entgegenstellen.“
Wer gerade in der Kommunalpolitik durch sein berufliches oder ehrenamtliches Engagement in den Fokus gewaltbereiter Menschen oder Gruppen gerät, soll künftig durch eine Auskunftssperre von vier statt zwei Jahren geschützt werden.
Zudem sollen Daten von Menschen, für die eine Auskunftssperre gilt, nicht mehr in einer Meldebescheinigung für Familienangehörige genannt werden dürfen. Bereits die große Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte die Regelungen zum Melderecht verschärft, um Menschen besser vor Anfeindungen zu schützen.
Wo bekomme Auskunft, wie kann ich meine Adresse schützen?
Was kostet eine einfache Melderegisterauskunft in Berlin? Online 5 Euro, sonst 10 Euro. Dafür bekommen Sie Auskunft über Familiennamen und Vornamen, Anschriften, gegebenenfalls Doktorgrade oder die Tatsache, ob der Einwohner verstorben ist. Aus technischen Gründen kann keine Auskunft zu ehemals in Berlin gemeldeten Personen erteilt werden, die vor dem 1. Oktober 2010 verstorben oder verzogen sind. Informationen unter: https://service.berlin.de/dienstleistung/120732/
Wer kann eine Auskunft beantragen? Jede Privatperson oder Privatinstitution. Um Auskunft zu bekommen, müssen Sie mindestens Familienname, Vorname und Geburtsdatum der betreffenden Person kennen. Die Adressen dürfen nicht für Werbung und Adresshandel genutzt werden.
Wie sieht es bei länger zurückliegenden Fällen aus? Meldeunterlagen von Personen, die vor 1960 (ehemaliger Westteil) bzw. vor Mai 1945 (ehemaliger Ostteil) aus Berlin verzogen oder verstorben sind, befinden sich – soweit sie nicht durch Kriegseinwirkungen vernichtet wurden – beim Landesarchiv.
Wann und wie kann man eine Auskunftssperre beantragen? Wenn die schutzwürdigen Belange des Bürgers (z.B. Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) durch eine Auskunftserteilung gefährdet werden würden. Objektive Nachweise (etwa polizeiliche oder gerichtliche Verfahren, Stellungnahme Frauenhaus etc.) müssen vorgelegt werden.


